Die Verbraucherpolitiker der Koalition haben sich am 28. Mai 2008 zusammen mit Bundesjustizministerin Zypries und Bundesverbraucherminister Seehofer über gemeinsame Eckpunkte zur Bekämpfung unerlaubter und belästigender Telefonwerbung geeinigt.
Zusätzlich zu den von der Bundesregierung am 11. März 2008 vorgestellten Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung sind folgende Regelungen für telefonisch geschlossene Verträge oder Vertragsänderungen bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Telekommunikation, Gas, Strom) geplant:
● Im Fall eines Anbieterwechsels (z.B. bei Telekommunikation oder Energie) ist die Textform mit Verbraucherunterschrift für die Kündigung des alten Vertrages notwendig. Der neue Anbieter muss vor Umstellung des Telefonanschlusses auf den neuen Anbieter dem alten Anbieter eine Kündigung vorlegen.
● Im Falle einer Vertragsänderung (z. B. Tarifwechsel) und bei neuen Verträgen erhalten Verbraucher zukünftig ein umfassendes Widerrufsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Danach müssen die Anbieter die Verbraucher über die Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeit schriftlich aufklären.
Ziel ist es, das Unterschieben von Verträgen bzw. von Tarifwechseln ohne Zustimmung des Verbrauchers zu verhindern.
Der in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf wird entsprechend überarbeitet und soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 30.05.2008 >>
Referentenentwurf „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“ vom 13.03.2008 >>
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