Home News Und täglich grüßt das Dosenpfand – Wettbewerbszentrale stellt Rechtsverstöße bei Einwegverpackungen fest

Und täglich grüßt das Dosenpfand – Wettbewerbszentrale stellt Rechtsverstöße bei Einwegverpackungen fest

In den letzten Tagen häufen sich bei der Wettbewerbszentrale Beschwerden von Verbrauchern und Unternehmen, die die seit dem 1.10.2003 geltende Pflicht zur durchgängigen Bepfandung auf sämtlichen Stufen des Vertriebes von Getränken in Einwegverpackungen zum Gegenstand haben.

In den letzten Tagen häufen sich bei der Wettbewerbszentrale Beschwerden von Verbrauchern und Unternehmen, die die seit dem 1.10.2003 geltende Pflicht zur durchgängigen Bepfandung auf sämtlichen Stufen des Vertriebes von Getränken in Einwegverpackungen zum Gegenstand haben.

So hat die Wettbewerbszentrale Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln gegen einen dort ansässigen Spar-Markt eingereicht, der die Auszahlung des „Dosenpfands“ an den Verbraucher von der Rückgabe eines Pfandcoupons zusätzlich zur geleerten Produktverpackung abhängig machte. Die Wettbewerbszentrale sieht hierin eine unzulässige Beschneidung von Verbraucherrechten. Nach der Verpackungsverordnung ist als Voraussetzung für die Erstattung des Pfands allein die Rückgabe der Verpackung vorgesehen. Zusätzliche Hürden schränken dies ein und führen etwa bei Verlust des Pfandcoupons dazu, dass der Verbraucher seinen Pfand nicht zurückerhält.

Aber auch auf den vor gelagerten Wirtschaftsstufen sind Rechtsverstöße festzustellen. So hat die Wettbewerbszentrale in vier Fällen Großhändler abgemahnt, die für pfandpflichtige Verpackungen gegenüber ihren Abnehmern entweder kein Pfand berechneten oder die Pfandpflicht dadurch zu umgehen suchten, dass gleichzeitig mit der Pfandberechung eine Pfandgutschrift erfolgte.

Weitere Beschwerden betreffen die Herstellerseite. Auch hier erfolgte in einigen Fällen die vorgeschriebene Bepfandung gegenüber den dortigen Abnehmern nicht. Die Wettbewerbszentrale ist auch hier zunächst im Wege der vorgerichtlichen Abmahnung vorgegangen.

All diese Fälle zeigen aus Sicht der Wettbewerbszentrale, dass das von der Politik vorgegebene System der durchgängigen Bepfandung in der praktischen Umsetzung nach wie vor erhebliche Probleme aufwirft. Wettbewerbsverzerrungen und Verbraucherbenachteiligungen sind nach wie vor an der Tagesordnung.

„Wir wünschen uns im Interesse von Verbrauchern und Unternehmen eine einfache und praktikable Regelung, die nicht ständig zu Übertretungen, Rechtsverstößen und Gerichtsprozessen führt“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung dieser Fälle.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit
E-Mail: schoenheit @wettbewerbszentrale.de

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Weiterführende Links zu diesem Thema

Aktuelle News vom 21.10.2003: „Europäische Union: Kommission überprüft deutsche Pfand- und Rücknahmesysteme für Einwegverpackungen“

Mitteilung der Bundesregierung vom 30.09.2003 mit dem Titel: Ab 1. Oktober gilt: Wer Einweg verkauft, muss Einweg zurücknehmen

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