Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes sowie weiterer Gesetze beschlossen. Dies teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 01.04.2020 mit. Mit dem Gesetzesentwurf sollen die Änderungen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Medien (AVMD-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neuen Regelungen sollen am 19.09.2020 in Kraft treten.
Das geplante Gesetz sieht u.a. vor, dass das Telemediengesetz (TMG) künftig auch für Videosharing-Plattformen gelten soll. Diese müssen danach Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften einrichten. Videosharingplattform-Anbieter sollen weiterhin verpflichtet werden, eine Funktion zur Kennzeichnung audiovisueller kommerzieller Kommunikation bereitzustellen und audiovisuelle kommerzielle Kommunikation im Falle ihrer Kenntnis selbst zu kennzeichnen.
Außerdem sollen Videosharing-Plattformbetreiber dazu verpflichtet werden, wirksam per AGB mit ihren Nutzern zu vereinbaren, dass diesen die Verbreitung unzulässiger audiovisueller kommerzieller Kommunikation verboten ist. Unzulässige audiovisuelle Kommunikation in diesem Sinne sollen Verstöße gegen bestimmte Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sein.
Mit dem Gesetzesentwurf sollen weitere Anforderungen der AVMD-RL umgesetzt werden. Diese sehe u.a. die Einschränkung von Werbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten vor.
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ug
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