Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird seit gestern über die Klage Deutschlands gegen das EU-Tabakwerbeverbot verhandelt.
Die EU-Kommission hatte im Rahmen einer Richtlinie von allen EU-Mitgliedsländern Werbeverbote für Tabakwaren in Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Internet und bei grenzüberschreitenden Sportveranstaltungen gefordert. Die EU-Länder sollten die Richtlinie bis zum 1. August 2005 in nationales Recht umsetzen.
In Deutschland ist Tabakwerbung im Rundfunk bereits verboten, in Printmedien allerdings noch erlaubt.
Nähere Hintergrundinformationen erhalten Sie in dem Artikel „Tabakwerbeverbot steht auf dem Prüfstand“ der Financial Times Deutschland hier.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Datenschutzverstöße können wettbewerbsrechtlich verfolgt werden – Klagebefugnis auch für Verbände
-
Rückblick: Online-Seminar UWG-Update im e-Commerce
-
LG Bochum zu den Grenzen der Werbung im Reisegewerbe
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für vermeintliches Sonderangebot
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag auf dem 18. Deutschen Autorechtstag