Um den Anbieter eines Mehrwertdienstes zu identifizieren, stellt die Bundesnetzagentur Suchmaschinen zur Verfügung, die die Inhaber von 0190er/0900er Telefonnummern ermittelt.
Die Absender unverlangter Telefaxwerbung und unverlangter E-Mail-Werbung fordern ihre Leser häufig auf, eine teure 0190er Rufnummern zu wählen. Der Empfänger soll die Nummer dann entweder nutzen, um keine Werbung dieser Art mehr zu erhalten oder für die Inanspruchnahme i.d.R. nicht seriöser Dienstleistungen.
Da die Telefax oder E-Mail-Werbung meisten ohne Einwilligung des Empfängers erfolgte, ist sie gem. § 7 UWG wettbewerbswidrig.
Aufgrund eines fehlenden oder gefälschten Impressums gestaltet sich jedoch die Rechtsverfolgung oftmals schwierig. Zur Ermittlung des Spam-Versenders, kann die Suchmaschine der Bundesnetzagentur hilfreich sein. Bei der Eingabe der beworbenen 0190er oder 0900er Rufnummern präsentiert die Suchmaschine Name und Anschrift des Inhabers. Hierbei gilt es jedoch den Unterschied zwischen 0190er und 0900er Rufnummern zu beachten. 0190er Rufnummern sind im Gegensatz zu 0900er Rufnummern übertragbar. D.h. es lässt sich zwar der Netzbetreiber, bei dem eine 0190er Rufnummer geschaltet ist, ermitteln. Dieser ist jedoch vielfach nicht identisch mit dem letztverantwortlichen Inhalteanbieter, da die Rufnummer zwischenzeitlich (u.U. sogar mehrfach) weiterübertragen worden sein könnte. Den letztveranwortlichen Inhalteeanbieter kann allerdings für Sachverhalte ab dem 15.08.2003 über den Auskunftsanspruch gem. § 43a Abs. 1 TKG von der Bundesnetzagentur ermittelt werden.
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