Die Europäische Kommission hat mit dem Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ (Vorlage der Europäischen Kommission) KOM (2006) 744 final eine öffentliche Anhörung zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz durchgeführt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen dieser Anhörung ist am 15.05.2007 abgelaufen.
Ein Hauptanliegen der Kommission ist es, den Binnenmarkt als Einzelhandelsmarkt zu stärken. Als eines der Haupthindernisse für den noch nicht weit ausgeprägten grenzüberschreitenden Handel in Europa wird die noch fehlende Zuversicht des Verbrauchers in den grenzüberschreitenden Online-Markt genannt. Hieraus entnimmt die Kommission die Notwendigkeit, den gesetzlichen Rahmen für Verbraucherverträge erneut und verstärkt zu regeln.
Die Wettbewerbszentrale hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme wahrgenommen und darauf hingewiesen, dass eine Änderung des gesetzlichen Rahmens kein Garant für ein Wachstum im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungshandel ist. Für die Kaufentscheidung des Verbrauchers spielen nach ihrer Ansicht noch weitere Aspekte eine Rolle, die ihn von einem grenzüberschreitenden (Online-) Einkauf abhalten könnten wie z.B. Sprachbarrieren bei einer Online-Bestellung im Ausland (z.B. bei telefonischen Rückfragen) oder erhöhte Lieferzeiten und Kosten.
Die Harmonisierungsbestrebungen auf europäischer Ebene unterstützt die Wettbewerbszentrale deshalb dort, wo der Binnenmarkt durch nationale Besonderheiten behindert wird und eine Harmonisierung sowohl im Interesse des Verbrauchers als auch des Unternehmers liegt. Die beabsichtigten Maßnahmen der Kommission sind nach Auffassung der Wettbewerbszentrale aus diesem Grund auf die tatsächlich notwendigen verbraucherschutzrelevanten Regelungsinhalte zu beschränken.
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