Home News Škoda gibt im gerichtlichen Verfahren eine Unterlassungserklärung wegen fehlender Angaben zu Motorölspezifikationen in der Betriebsanleitung und wegen Verweise auf Fachbetriebe ab

Škoda gibt im gerichtlichen Verfahren eine Unterlassungserklärung wegen fehlender Angaben zu Motorölspezifikationen in der Betriebsanleitung und wegen Verweise auf Fachbetriebe ab

Das Landgericht Darmstadt, Az. 12 O 92/20, hätte darüber entscheiden müssen, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass der Fahrzeughersteller Škoda in den Betriebsanleitungen seiner Fahrzeuge nicht mehr die notwendigen Motorölspezifikationen für einen Ölwechsel oder zum (unbeschränkten) Nachfüllen von Motoröl angibt, wenn

Das Landgericht Darmstadt, Az. 12 O 92/20, hätte darüber entscheiden müssen, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass der Fahrzeughersteller Škoda in den Betriebsanleitungen seiner Fahrzeuge nicht mehr die notwendigen Motorölspezifikationen für einen Ölwechsel oder zum (unbeschränkten) Nachfüllen von Motoröl angibt, wenn dies wie nachstehend einkopiert geschieht und darauf hingewiesen wird, die richtige Motorölspezifikation müsse in einem Fachbetrieb erfragt und der Ölwechsel in einem solchen durchgeführt werden:

News2021 02 24

Denn das hätte in der Praxis zur Folge, der Fahrzeughalter ist an eine Škoda-Werkstatt gebunden. Dazu kommt es nun aber nicht mehr, weil das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich der von der Wettbewerbszentrale beanstandeten Punkte abgegeben hat.

Außerdem wird Škoda es unterlassen, hinsichtlich solcher Spezifikationen auf einen Fachbetrieb zu verweisen indem ausgeführt wird: „Spezifikationen: Die für Ihr Fahrzeug richtige Motorölspezifikation in einem Fachbetrieb erfragen“ sowie „Wechseln: Das Öl von einem Fachbetrieb wechseln lassen.“

Weiterführende Informationen

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in der Automobilbranche >>

News der Wettbewerbszentrale vom 29.10.2020 // Škoda-Betriebsanleitung auf dem gerichtlichen Prüfstand wegen fehlender Angaben zu Motorölspezifikationen und wegen Verweise auf Fachbetriebe >>

Bericht in der Automobilwoche: EXKLUSIV – Wettbewerbszentrale gegen Škoda: Betriebsanleitung auf dem Prüfstand >>

Bericht in der Automobilwoche: EXKLUSIV – Hersteller knickt nach Klage ein: Skoda muss Betriebsanleitung neu schreiben >>

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ao

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