Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale zwei Ärzten untersagt, für Brustvergrößerungen oder Lippenmodellierungen bei Jugendlichen zu werben (LG Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil vom 15.01.2020, Az. 2 06 O 360/19).
Die beiden Mediziner betreiben eine Praxis für ästhetisch-plastische Chirurgie in Hessen. Unter der Rubrik „Young Esthetics“ warben sie für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen für junge Frauen. Mit dem Hinweis auf „knisternde Erotik“ und eine entsprechende Ausstrahlung bei Instagram sowie den Verweis auf Kylie Jenner, die sich bereits „seit dem zarten Alter von 17 Jahren die Lippen“ habe aufspritzen lassen, sollten die jungen Frauen zu den Eingriffen veranlasst werden.
Die Wettbewerbszentrale hatte dies sowohl als Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung als auch gegen das Verbot der Irreführung beanstandet. Denn die Verfahren werden nach ihrer Auffassung in den Bereich der „Wellness“ gerückt und deren Risiken bagatellisiert.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass es die Klage für begründet erachte und legte der Gegenseite nahe, die Unterlassungsansprüche anzuerkennen. Das Gericht erließ daher ein sogenanntes Anerkenntnisurteil.
Weiterführende Informationen
ck
(F 4 0093/19)
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