Home News Sanktionen bei Verstößen gegen das Alkoholabgabeverbot an Jugendliche – Verletzung des Jugendschutzrechts ist Wettbewerbsverstoß

Sanktionen bei Verstößen gegen das Alkoholabgabeverbot an Jugendliche – Verletzung des Jugendschutzrechts ist Wettbewerbsverstoß

Wettbewerbszentrale und HDE beabsichtigen, den Jugendschutz zu stärken: Jugendschutz ist ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Die Unternehmen im Handel haben ein ureigenes Interesse daran, dass die strikten gesetzlichen Vorgaben zum Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Kindern und Jugendliche umfassend eingehalten werden. Der Verstoß gegen das Jugendschutzrecht stellt zugleich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.

Wettbewerbszentrale und HDE beabsichtigen, den Jugendschutz zu stärken: Jugendschutz ist ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Die Unternehmen im Handel haben ein ureigenes Interesse daran, dass die strikten gesetzlichen Vorgaben zum Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Kindern und Jugendliche umfassend eingehalten werden.

Der Verstoß gegen das Jugendschutzrecht stellt zugleich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Dieser kann mit dem gesetzlich vorgesehenen Instrument der Abmahnung verfolgt werden.

Die Wettbewerbszentrale ist nach dem UWG befugt, Unterlassungsansprüche gegen derartige Verstöße gegen das Jugendschutzrecht durchzusetzen. Dies setzt aber voraus, dass der Verstoß eindeutig nachgewiesen und belegt werden kann. Einzelheiten zu den Anforderungen der Beweissicherung und zum Verfahren sind daher in einem Merkblatt der Wettbewerbszentrale (https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/) näher beschrieben.

Weiterführende Informationen:

Informationspapier von HDE und Wettbewerbszentrale „Einhaltung der Abgabeverbote für Alkohol an Kinder und Jugendliche“ (pdf-Dokument) >>

Merkblatt zu den Anforderungen an die Beweissicherung „Die Überprüfung der Einhaltung von Abgabeverboten von Alkohol an Kinder und Jugendliche“ (pdf-Dokument) >>

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de