Die Wettbewerbszentrale freut sich, auf dem 18. Deutschen Autorechtstag mit einem eigenen Referenten vertreten gewesen zu sein. Der Deutsche Autorechtstag hat vom 17.- 18. März 2025 auf dem Petersberg stattgefunden. Sein Ziel ist es, seinen Teilnehmern auf dem Gebiet des Autorechts einen kompetenten Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, aktuelle Rechtsentwicklungen und Problemfelder aufzuzeigen, Lösungsmodelle zu entwickeln und praktische Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Für die Wettbewerbszentrale hat Herr Dr. Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale den Teilnehmern einen Einblick in die wettbewerbsrechtliche Fallrechtspraxis in der Automobilbranche gegeben. Dabei ist er nicht nur auf die Vorteile und Herausforderungen der privaten Rechtsdurchsetzung und wichtige BGH-Rechtsprechung eingegangen, sondern hat anhand von verschieden Fällen den Teilnehmenden die Bandbreite der aktuellen Rechtsverfolgungspraxis – primär in der Online- und elektronischen Werbung – aufgezeigt. Denn genau hier findet das Gros der Rechtsverfolgung in der Automobilbranche statt.
Das betrifft die Homepages der Händler und Hersteller, deren Social-Media-Auftritte bei Facebook, Instagram, LinkedIn & Co., aber auch die Bewerbung neuer Pkw auf Plattformen wie Autoscout, Mobile etc. Die Bandbreite umfasst Werbungen bei denen jegliche Angaben zu den Verbräuchen und Emissionen sowie CO2-Klassen fehlen, aber auch solche, wo einzelne der Parameter nicht vollständig oder falsch dargestellt werden bis hin zu Fällen, wo an Stelle einer „0“ ein „-“ angegeben wurde. Und dann gibt es die Fälle, wo aufgrund technischer Probleme – teilweise noch nicht einmal von den Werbenden selbst zu verantworten, sondern von externen Dienstleistern verursacht – eine unvollständige Darstellung mit einer Abmahnung geahndet wird. Zuwiderhandlungen von Beauftragten oder Mitarbeitern hat sich der Werbende zurechnen zu lassen (§ 8 Abs. 2 UWG).
Unter der Leitung von Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Universität Bielefeld) gab es im Anschluss an den Vortrag noch eine Podiumsdiskussion zur Pkw-EnVKV: Verbraucherinformation oder volle Kassen für Abmahnvereine? Teilnehmer waren: Ulrich Dilchert (ZDK); Ansgar Klein und Matthias Giebler (BVfK); Patrick Kaiser (Toyota Deutschland GmbH); Stefan Vogel (AutoScout24) und Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale).
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Automotive >>
cb/ao
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