Im Rahmen der Vorlesung „Deutsches und Europäisches Lauterkeitsrecht“ mit Schwerpunkt Markt- und Vertragsrecht hat Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, am 28. Juni 2016 einen Vortrag an der Humboldt-Universität zu Berlin gehalten (Juristische Fakultät, Prof. Susanne Augenhofer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie Marktregulierung durch Verbraucher- und Wettbewerbsrecht).
Ziel war es, den Studierenden der Rechtswissenschaften anschaulich zu vermitteln, wie die Wirtschaft im Wege der Selbstregulierung durch Einschaltung der Wettbewerbszentrale Wettbewerbsverstöße aufdeckt und nach Möglichkeit außergerichtlich mit Mitteln des Zivilrechts ausräumt. Dabei wurden Fälle aus der Praxis der Wettbewerbszentrale vorgestellt, die entweder durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder durch Abschluss eines Vergleichs vor der Einigungsstelle – einem wettbewerbsrechtlichen Schlichtungsverfahren – gütlich beigelegt werden konnte. Darüber hinaus erhielten die Studierenden Einblicke in einzelne Verfahren, die vor Gericht streitig verhandelt werden mussten, um Rechtssicherheit und –klarheit für Marktbeteiligte zu erzielen. Mit dieser Vorgehensweise werden zugleich Verbraucher vor unlauteren Handlungen geschützt. Die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht hat – anders als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die behördlich vorgehen – eine Tradition von mehr als 100 Jahren.
jb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig