Am 15.02.2016 fand unter der Organisation des Bundesverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk eine Schulung der internen Auditoren und Beauftragten für das Qualitätsmanagement in der Schornsteinfegerschule Niedersachsen in Langenhangen statt. Eines von vielen Themen war auch die wettbewerbsrechtliche Compliance im Schornsteinfegerhandwerk. Zu diesem Thema referierte Sennur Pekpak vom Hamburger Büro der Wettbewerbszentrale vor rund 50 Auditoren.
Mit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks und der Aufhebung des Nebenerwerbsverbots haben auch hoheitlich beliehene Schornsteinfeger die Möglichkeit, neben ihren hoheitlichen Aufgaben auch privatwirtschaftlich tätig zu werden und für ihre Angebote zu werben. Anhand diverser Praxisbeispiele erläuterte Sennur Pekpak die Grenzen und Einschränkungen einer zulässigen Werbung, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergeben. Einen Schwerpunkt bildete insbesondere das sogenannte Trennungsgebot, wonach hoheitliche Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nicht mit deren freiwirtschaftlichen Angeboten vermengt werden dürfen. Der Grund hierfür ist, dass hoheitliches Handeln allgemein als besonders sachlich, verlässlich und neutral angesehen wird, sodass die Kunden deshalb den privatwirtschaftlichen Angeboten den Vorzug einräumen könnten. Um die Nachfrageentscheidung der Kunden nicht unsachlich zu beeinflussen und gleiche Wettbewerbschancen für Mitbewerber zu ermöglichen, sind daher beide Tätigkeitsfelder voneinander unabhängig zu bewerben. Auch das Verbot der verschleierten Werbung sowie weitere Fehlerquellen, die die Wettbewerbszentrale in der Praxis beobachtet, wurden ebenfalls mit den Teilnehmern ausführlich diskutiert.
Als unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft fördert die Wettbewerbszentrale die Eigenverantwortung der Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Konsumenten für einen funktionierenden und lauteren Wettbewerb. Sie unterstützt daher die wettbewerbsrechtliche Compliance von Unternehmen und Verbänden, um so der Begehung von Wettbewerbsverstößen vorzubeugen.
Weiterführende Informationen:
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Energie- und Versorgungswirtschaft >>
spk
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