Am 19. November 2024 war die Wettbewerbszentrale mit dem speziell für die Immobilienwirtschaft konzipierten Fortbildungsseminar „Die häufigsten Stolperfallen in der Immobilienwerbung – Abmahnungen vermeiden“ beim Immobilienverband Deutschland (IVD) vertreten.
Das 2,5-stündige Online-Seminar wurde von Jennifer Beal, Leiterin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und hatte zum Ziel, Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren. Erläutert wurden immobilienrelevante Marktverhaltensregeln wie die PAngV, das RDG, das GEG sowie die Vorschriften zur Verteilung der Maklerprovision im BGB. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Besonderheiten der Werbung in Social Media gerichtet. Auch das Irreführungsverbot im UWG sowie die relativ neuen Informationspflichten zur Werbung mit Kundenbewertungen wurden behandelt. Sämtliche Themen wurden anhand von zahlreichen Werbebeispielen aus der Praxis der Wettbewerbszentrale anschaulich dargestellt und mit Rechtsprechungshinweisen versehen.
In einem abschließenden Verfahrensteil wurden Praxistipps gegeben, wie Unternehmen mit einer etwaigen Abmahnung umgehen sollten und was bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung zu beachten ist. Auch folgten Hinweise dazu, wie erneute Verstöße bzw. die Auslösung einer Vertragsstrafe vermieden werden kann.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in der Immobilienwirtschaft >>
Zum Jahresbericht 2023, „Kapitel Immobilienwirtschaft“ (S102 ff.) >>
Zum Inhouse-Immobilienseminar der Wettbewerbszentrale >>
Zum Seminarangebot der Wettbewerbszentrale >>
jb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig