Im Rahmen der „E-Business Night“ war Kai-Oliver Kruske, Referent für Wettbewerbsrecht bei der Wettbewerbszentrale, jüngst bei der IHK Würzburg-Schweinfurt zu Gast. Sein Vortrag unter dem Titel „#Anzeige? Neues zum Influencer Marketing“ beschäftigte sich mit der Werbekennzeichnung in Social Media. Die IHK Würzburg-Schweinfurt hatte zum fachlichen Austausch geladen. Trotz der großen Hitze war die Veranstaltung ausgebucht. Etwa 100 lokale Unternehmer holten sich am 20.07.2022 Anregungen aus dem Marketing und dem Wettbewerbsrecht.
Noch immer besteht Informationsbedarf, wann Beiträge in den sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Inzwischen hat der BGH hierzu mehrfach geurteilt, zuletzt im Januar (Urteil vom 13.01.2022 – I ZR 35/21). Mit dem Vortrag leistet die Wettbewerbszentrale Aufklärungsarbeit, welche Vorgaben sich aus dem Wettbewerbsrecht ergeben:
So wies Kruske insbesondere daraufhin, dass es im Hinblick auf eine Werbekennzeichnung in Social Media Posts regelmäßig um die Frage gehe, ob Influencer für ihre Beiträge Gegenleistungen erhalten und dies gekennzeichnet haben. Im Vortrag zeigte sich: Als Gegenleistungen kämen alle möglichen finanziellen Vorteile in Betracht. Eine Wertschwelle gebe es nicht.
Die präsentierten Beispiele machten außerdem deutlich, wie unterschiedlich Influencer ihre Beiträge kennzeichnen. Insgesamt zeigte sich, dass die Fragen zur Werbekennzeichnung zwar viele verschiedene Facetten haben. Am Ende sei es aber wichtig, dass die Community werbliche Beiträge klar erkennen kann.
Weiterführende Informationen
News v. 09.09.2021 // BGH entscheidet zu Werbekennzeichnung für Influencerinnen
Seminare der Wettbewerbszentrale >>
kok
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