Im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine hochrangige Delegation aus der Ukraine nach Deutschland eingeladen. Für die Delegation wurde seitens des Veranstalters neben Gesprächsterminen mit verschiedenen Bundesministerien auch ein gemeinsames Treffen am 24. Juni 2016 mit der Wettbewerbszentrale in Berlin organisiert.
Die Delegation bestand aus hochrangigen Vertretern des parlamentarischen Ausschusses für Wirtschaftspolitik und der Westminster Foundation for Democracy. Die Delegierten interessierten sich vornehmlich für das Thema Verbraucherschutz in Deutschland, da dieser Rechtsbereich aufgrund des Assoziierungsabkommens der Ukraine mit der EU reformiert werden muss.
Peter Breun-Goerke und Jennifer Beal, Mitglieder der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, stellten der Delegation anhand zahlreicher Beispiele das deutsche System der privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung vor. Die vorgestellten Fälle betrafen insbesondere irreführende Produktaufmachungen, Mogelpackungen und auch irreführende Produktbeschreibungen aus dem Bereich der Produktsicherheit. Die Beispiele machten deutlich, dass Unterlassungsansprüche, die seitens der Wirtschaft geltend gemacht werden, nicht nur Mitbewerbern sondern auch Verbrauchern zu Gute kommen.
jb
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