Am 4. November fand in Chemnitz der „Tag der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister“ der Industrie- und Handelskammer Chemnitz statt.
Neben Informationen zum Versicherungsvertrieb der Zukunft oder den Regelungen zu Geldwäsche im Finanzdienstleistungsbereich fand vor mehr als 100 Teilnehmern auch ein Vortragsblock zum Wettbewerbsrecht statt. In diesem Rahmen hielt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister, einen Vortrag unter dem Titel „Praxistipps für Ihre Werbung – Was ist erlaubt, was ist verboten?“. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem beim Thema der Kundenansprache. Peter Breun-Goerke zeigte dabei die Grenzen auf, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergeben. Weiteres Thema war dann die rechtssichere Gestaltung von Werbemaßnahmen im Internet, insbesondere in den sozialen Netzwerken. Er stellte darüber hinaus auch weitere Fälle aus der Praxis, insbesondere zum Bereich der irreführenden Werbung vor.
Weiterführende Informationen:
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Finanzmarkt >>
Jahresbericht 2014 der Wettbewerbszentrale >>
pbg
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