Im Rahmen des diesjährigen Meditrend Fortbildungskongresses am 22.09.2015 in Düsseldorf hatte die Wettbewerbszentrale Gelegenheit, zu aktuellen Fragen des Preiswettbewerbs in der Hörgeräteakustik aus lauterkeitsrechtlicher Sicht vorzutragen. Peter Brammen, als Geschäftsführungsmitglied verantwortlich für den Bereich Medizinproduktevertrieb, knüpfte an aktuelle Entwicklungen der Branche an und beleuchtete zwei grundsätzlich festzustellende Vertriebsphilosophien und die hieraus resultierenden aktuellen Beschwerdefälle und Beratungswünsche der Mitglieder hierzu.
Dass die deutliche Erhöhung der Festbeträge für Hörhilfen seit 01.11.2013 neue Überlegungen zu einem verstärkten Engagement der Unternehmen im sogenannten zuzahlungsfreien Bereich führen würde, war zu erwarten. Diese Nulltarif-Strategie unter Einbeziehung der lauterkeitsrechtlichen Konsequenzen für eine transparente, irreführungsfreie Darstellung zuzahlungsfreier Offerten wurden im Vortrag ebenso angesprochen wie Fragen des Zuzahlungsverzichts in ihrer Verknüpfung mit sozialversicherungsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Aspekten.
Die Darstellung werthaltig anmutender Zuzahlungsangebote als zweite, klassische Strategie hat allerdings ebenfalls den deutlich erweiterten Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung in der werblichen Darstellung zu berücksichtigen. Neue Irreführungspotentiale führen zu Beanstandungsrisiken, die im Vortrag ebenfalls unter Hinweis auf neueste Rechtsprechung angesprochen wurden.
Ein Exkurs zu Fragen der Schaufensterpreisauszeichnung des Hörgeräteakustikers und die derzeitigen Aktivitäten der Wettbewerbszentrale in einem beim Wettbewerbssenat des Bundesgerichtshofes geführten Musterverfahren rundeten den Vortrag ab.
Weiterführende Informationen:
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Gesundheitshandwerks >>
pb
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