Home News Rückblick: „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“ – die Wettbewerbszentrale hält Seminar für Immobilienmakler beim IVD

Rückblick: „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“ – die Wettbewerbszentrale hält Seminar für Immobilienmakler beim IVD

Immobilienmakler sind in den letzten Jahren vermehrt mit neuen gesetzlichen Vorgaben konfrontiert worden, die sich unmittelbar auf das Werbeverhalten auswirken. Werden diese Werbevorschriften nicht beachten, kann dies zu Streitigkeiten mit dem Kunden aber auch mit dem Mitbewerber führen. Um Immobilienmakler für die wichtigsten Vorschriften zu sensibilisieren hat das IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH am 22. März 2017 ein Seminar zum Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler angeboten.

Immobilienmakler sind in den letzten Jahren vermehrt mit neuen gesetzlichen Vorgaben konfrontiert worden, die sich unmittelbar auf das Werbeverhalten auswirken. Werden diese Werbevorschriften nicht beachten, kann dies zu Streitigkeiten mit dem Kunden aber auch mit dem Mitbewerber führen. Um Immobilienmakler für die wichtigsten Vorschriften zu sensibilisieren hat das IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH am 22. März 2017 ein Seminar zum Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler angeboten.

Das 3-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und setzte den Fokus auf aktuelle immobilienrelevante Themen wie Preiswerbung (Angaben zur Provision und Änderungen durch das Bestellerprinzip), Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Fernabsatz, Informationspflichten nach der EnEV, Verbraucherstreitschlichtung, Besonderheiten bei der Kundenakquise und irreführende Werbung in der Immobilienwirtschaft. Einzelne Normen aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurden ebenso vorgestellt. Sämtliche Themen wurden anhand von zahlreichen Werbebeispielen aus der Praxis der Wettbewerbszentrale anschaulich dargestellt. Darüber hinaus wurden Hinweise gegeben, wie ein Unternehmer mit einer Abmahnung umgehen sollte und was bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung zu beachten ist.

Weiterführende Informationen

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Immobilienwirtschaft >>

Zum Jahresbericht Immobilienwirtschaft 2015 >>

jb

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de