Die Wettbewerbszentrale hat Teilnehmenden aus der Immobilienwirtschaft sowie der Anwaltschaft in einem zweistündigen Online-Seminar am 6. März 2024 die häufigsten wettbewerbsrechtlichen Stolperfallen vorgestellt, die es in der Immobilienwerbung zu vermeiden gilt.
Jennifer Beal, Leiterin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale und unter anderem bundesweit zuständig für Wettbewerbsfragen aus der Immobilienwirtschaft, erläuterte die wichtigsten Marktverhaltensregeln und Vorschriften aus dem UWG anhand von zahlreichen Werbebeispielen aus der Praxis. So kommt es in der Immobilienwirtschaft immer wieder vor, dass die seit 2022 eingeführte Vorschrift in § 5b Abs. 3 UWG zur Transparenz bei der Werbung mit Kundenbewertungen nicht beachtet wird. Fehler werden auch bei der Werbung mit Auszeichnungen, dem Ausloben von Tippgeberprovisionen, bei der Preisdarstellung der Maklercourtage und beim Direktmarketing gemacht.
In einem abschließenden Verfahrensteil wurden nicht nur die Rechtsfolgen etwaiger Wettbewerbsverstöße erläutert, sondern Empfehlungen gegeben, wie auf eine Abmahnung zweckmäßigerweise reagiert werden sollte. Das Seminar schloss mit Tipps, wie erneute Verstöße bzw. die Auslösung einer Vertragsstrafe vermieden werden können.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in der Immobilienwirtschaft >>
Zum Jahresbericht 2022, „Kapitel Immobilienwirtschaft“ >>
jb
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