Auch in diesem Jahr führt der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Christoph Teichmann an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Wintersemester wieder die Vortragsreihe „Jura in der Praxis“ durch. Dazu lädt er praktizierende Juristinnen und Juristen an die Universität. Sie berichten den Studierenden von ihrem Berufsleben und gewähren einen Einblick in ihren juristischen Alltag, ihr Fachgebiet, ihren Werdegang etc.
Am 12.11.2024 erläuterte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale den mehr als 150 Studierenden die Struktur, Historie und Tätigkeit der Wettbewerbszentrale anhand vieler Beispiele. Für die Studierenden bot vor allem die Bandbreite der Fälle einen interessanten Einblick in das Lauterkeitsrecht. Die Beispiele beleuchteten Normen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wie auch einige der unzähligen marktverhaltensregelnden Normen anderer Gesetze und Verordnungen.
Dabei erhielten die Studierenden auch Hinweise zur außergerichtlichen und gerichtlichen Streitbeilegung solcher Fälle, den Anspruchsarten sowie den in der Praxis vielfach relevanten Umstellungs- und Aufbrauchfristen.
Dieses für viele Studierende nicht so präsente Rechtsgebiet hält eine Bandbreite an wirtschaftlichen und technischen Sachverhalten gepaart mit vielfältigen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften bereit, die den Berufsalltag nie langweilig werden lassen.
Das hat auch damit zu tun, dass in den letzten Jahrzehnten eine ständige Weiterentwicklung dieses Rechtsgebietes erfolgt ist, weil der europäische Gesetz-, Verordnungs- und Richtliniengeber mit der sich rasant veränderten technischen Entwicklung Schritt halten muss. Um nur ein Beispiel zu nennen: Vor 30 Jahren hatte noch niemand auf dem Schirm, dass man eines Tages einen „DSA“ (Digital Services Act) benötigen würde, um einheitliche europäische Haftungs- und Sicherheitsregelungen für digitale Plattformen, Dienste und Produkte sicherzustellen.
F 12 0015/24
ao
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