Am 24. und 25. April 2018 fand erstmalig die zweitägige Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg unter dem Motto „Innovation, Wettbewerb und Regulierung in Zeiten der Digitalisierung“ statt. Das beeindruckende Programm, in das die Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale und weitere Gremiensitzungen integriert waren, beinhaltete am ersten Tag Seminare und Fachpanels.
Dies waren die Seminare „Medizinprodukte: Neues im Vertriebs- und Werberecht“ (Assessor Peter Brammen und RAin Sabine Siekmann von der Wettbewerbszentrale) und „Datenschutz und Recht im Online-Marketing“ (Dr. Carlo Piltz von reuschlaw Legal Consultants und Syndikusrechtsanwältin Christina Kiel von der Wettbewerbszentrale) sowie Fachpanels in den Bereichen Lebensmittelrecht (Prof. Dr. Sven Dierks von der HMKW und RA Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer von meyer.rechtsanwälte) und Online-Marketing (Prof. Dr. Dennis C. Ahrholdt der Hamburg School of Business Administration und RA Dr. Jan-Felix Isele von Danckelmann und Kerst).
Den zweiten Tag eröffnete der Präsident der Wettbewerbszentrale, Friedrich Neukirch, der in seiner Begrüßungsansprache einen Blick auf die Bedeutung der Digitalisierung im Hinblick auf Werbung und Kundenbeziehung warf und auf das neue Format der Jahreskonferenz einging.
Im Anschluss stellte Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, die vielfältigen Aufgaben der Zentrale vor. Zu den sich gemäß der Satzung der Wettbewerbszentrale ergebenden Arbeitsfeldern Rechtsdurchsetzung, Beratung der Mitglieder, Vermittlung von Wissen und Informationen sowie der Politikberatung gab Münker einen Überblick. Dabei skizzierte er einzelne Bereiche, in denen auch die Arbeit der Wettbewerbszentrale sich im Zuge der Digitalisierung verändere. Aktuelle Themen in diesem Zusammenhang seien etwa Portale, Plattformen, Datenschutz oder Influencer Marketing.
Im Themenkomplex „Preis- und Vergleichsportale im Fokus“ erläuterte Anja Scheidgen, Beisitzende in der Beschlussabteilung Verbraucherschutz beim Bundeskartellamt, die Zielsetzung und den Stand der vom Bundeskartellamt eingeleiteten Sektoruntersuchung Vergleichsportale, während Prof. Dr. Christian Alexander, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Medienrecht an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, im Anschluss eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung in diesem Bereich gab.
Im anschließenden Abschnitt „Algorithmen in der Geschäfts- und Werbebeziehung“ kam Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) zu dem Schluss, dass durch den Einsatz von Algorithmen Produkte verbessert und Inhalte besser auf die Nutzer zugeschnitten werden können. Hierbei müsse jedoch auch einer möglichen Kartellbildung durch den Einsatz solcher Algorithmen entgegengewirkt werden. Dr. Carsten Hayungs, Leiter des Referats „Digitale Kundenbeziehungen und Datensouveränität“ beim BMJV, stellte die Sicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu diesem Thema dar. Abschließend gingen Martin Pluschke, Vorsitzender Geschäftsführung von CodeCamp:N, Nürnberg, und Björn Stecher, stv. Geschäftsführer der Initiative D21, Netzwerk für die digitale Gesellschaft, Berlin, auf die Auswirkungen des Einsatzes von Algorithmen in der Unternehmenspraxis bzw. ethische Aspekte des Einsatzes von Algorithmen ein.
Zum Themenbereich „Internetplattformen – Interessenkonflikte und Fairness auf digitalen Märkten“ kam Dr. Thomas Kramler von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission und dort Leiter der Task Force Digitaler Binnenmarkt, zu dem Schluss, dass die Plattformwirtschaft die Durchsetzung des Kartellrechts vor neue Herausforderungen stellen werde. Anschließend wies Dr. Armin Jungbluth, Leiter des Referats „Rechtsrahmen digitale Dienste, Medienwirtschaft“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, auf die besondere Verantwortung der Plattformen gegenüber gewerblichen Nutzern und Verbrauchern hin und ging auch auf die gebotene besondere Vorsicht bei illegalen Online-Inhalten und Desinformationen im Internet ein.
Im Bereich des Influencer-Marketings stellte Peter Lemm, stv. Unternehmenssprecher von McDonald’s Deutschland, zunächst die Besonderheiten dieser Werbeform dar, die von den Nutzern als glaubwürdiger als klassische Medien eingestuft würden. Anschließend ging Syndikusrechtsanwältin Christina Kiel von der Wettbewerbszentrale auf die rechtlichen Besonderheiten in diesem Bereich ein und rief dazu auf, zusammen mit der Zentrale „Influencer“ für fairen Wettbewerb zu sein.
Im abschließenden Vortrag ging Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen, Liebenstein Law, Kanzlei für Wirtschafts- und Gesundheitsrecht in Frankfurt am Main, auf die Frage ein, ob das digitale Zeitalter einen Abschied vom Recht, wie wir es heute kennen, bedeute. Die rechtliche Entwicklung bedeute einen Zugewinn an Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten und werde sich daher nicht verhindern lassen. Jedoch müsse durch den Menschen dadurch korrigierend eingegriffen werden, dass Autonomie von Netzwerken, Maschinen und Künstlicher Intelligenz ethisch und rechtlich integer strukturiert werde.
Ebenso stellte die Wettbewerbszentrale während der beiden Konferenz-Tage mit Informationsständen die Vorteile der Mitgliedschaft dar und informierte die interessierten Besucher über die umfangreichen Angebote der Fachredaktion sowie die in diesem Umfang einzigartigen Datenbanken.
Weiterführende Informationen
Rückblick auf die Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale am 24./ 25. April 2018 >>
(fw/ug)
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