Die Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale fand auch in diesem Jahr eine gute Resonanz: Wie bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale zu der für Praktiker konzipierten und an fünf Standorten durchgeführten Seminarveranstaltung eingeladen, zu der zahlreiche Teilnehmer erschienen waren.
Nach der Auftakt-Veranstaltung in Köln am 12.September referierten Peter Breun-Goerke und Gabriele Bernhardt, beide Syndikusrechtsanwälte und Mitglieder der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in Hamburg, Berlin, Frankfurt und zuletzt in München am 04.10.2016 zu aktuellen Entwicklungen im Wettbewerbsrecht.
Vorgestellt wurden u.a. aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofs, z.B. zu Haftungsfragen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und bei Hyperlinks. Dabei gab es nicht nur ein Update zur Rechtsprechung zu Vergleichs- und Bewertungsplattformen, sondern auch zum Fortgang von Musterverfahren der Wettbewerbszentrale in der zweiten und dritten Instanz zur Auslegung der Verbraucherrechterichtlinie, die schon im vergangenen Herbstseminar thematisiert worden waren. Auch präsentierten die Referenten erste Entscheidungen zum neuen UWG und gaben einen Überblick über Praxisfälle der Wettbewerbszentrale.
Aktuelle Entscheidungen der Oberlandes- und Landgerichte zu Fragen der Irreführung, zum Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen, Werbung mit Siegeln und Testergebnissen sowie zu Vertriebsbeschränkungen im Internet bildeten weitere Themenblöcke. Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einer Darstellung zu der Frage, inwieweit Änderungen im UWG ein Umdenken bei Verstößen im B2B-Bereich erfordern.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig