Im Rahmen eines Online-Seminars hat die Wettbewerbszentrale am 05.06.2024 wertvolles Wissen zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vermittelt. Die Veranstaltung bot eine praxisnahe, verdichtete Einführung in das Lauterkeitsrecht und zog zahlreiche Teilnehmende an.
Für die Wettbewerbszentrale referierten:
• Martin Bolm, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
• Marvin Dinges, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
• Kai-Oliver Kruske, LL.M. Legal Tech
• Patrick Matern, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
• Nadine Schreiner, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Das Seminar konzentrierte sich darauf, den Teilnehmenden anhand vieler realer Fallbeispiele wichtige Aspekte aus der praktischen Arbeit mit dem UWG nahe zu bringen. Dabei beleuchteten wir insbesondere die zentralen Normen des Irreführungsverbots nach §§ 5 und 5a UWG umfassend. Verfahrensrechtliche Fragen durften ebenfalls nicht fehlen, um den Teilnehmenden den Einstieg ins Wettbewerbsrecht zu erleichtern.
Basiswissen aus der vielseitigen Praxis
Neben dem Irreführungsverbot behandelten die Vorträge aber auch Basiswissen zu den anderen inhaltlichen Vorgaben des Wettbewerbsrechts von der Generalklausel (§ 3 UWG) über den Rechtsbruch (§ 3a UWG), den Mitbewerberschutz (§ 4 UWG), die aggressive geschäftliche Handlung (§ 4a UWG) sowie vergleichende Werbung (§ 6 UWG) bis hin zu Belästigungen durch Werbung (§ 7 UWG).
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für ihr Interesse und ihre Teilnahme. Die Wettbewerbszentrale freut sich darauf, auch in Zukunft weitere nutzbringende Seminare anzubieten, um Unternehmen dabei zu unterstützen, den komplexen Anforderungen des Wettbewerbsrechts gerecht zu werden.
kok
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