Die Wettbewerbszentrale war auf dem ersten gemeinsamen Sachverständigentag der Handwerkammer Region Stuttgart und der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart am 04.12.2019 mit einem Vortrag vertreten.
Gut 200 Teilnehmer besuchten die Veranstaltung. Neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus ganz unterschiedlichen Sachgebieten waren auch Richter vom Amts-, Land- und Oberlandesgericht sowie Juristen und andere Vertreter von Fachverbänden und Gremien vertreten.
Nach einem Vortrag von Katharina Bleutge, Rechtsanwältin und Justiziarin beim Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS, Köln), unter dem Titel „Up to date im Sachverständigenwesen – Neues aus Recht und Praxis“ referierte auch Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, Büro München. Sein Thema lautete: „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Spannungsfeld des Wettbewerbsrechts – Chancen und Risiken der Werbung.“
Neben einer kurzen Einführung dazu, welche Voraussetzungen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine Bestellung erfüllen müssen – so unter anderem auch über „die nötigen Kenntnisse des deutschen Rechts“ zu verfügen – stellte der Referent die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale und ihre Struktur vor. Im Anschluss dann ging es um die einschlägigen rechtlichen Regelungen: Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften nebst den dazu ergangenen Auslegungsrichtlinien, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), Preisangabenverordnung (PAngV), Markengesetz (MarkenG), Urheberrechtsgesetz (UrhG), Telemediengesetz (TMG), Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und Vorschriften aus anderen Gesetzen. Hierzu hatte der Referent zahlreiche Beispiele aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale aufbereitet. Anhand dieser erläuterte er, was zulässig ist und was man in der Werbung besser vermeidet. Denn Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen haben häufig nicht nur aufsichtsrechtliche Konsequenzen, sondern können auch von Mitbewerbern oder aktivlegitimierten Verbänden beanstandet werden. Andererseits hob er hervor, dass heute deutlich mehr Marketingmöglichkeiten auch für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestehen als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Denn es wurde nicht nur das UWG sondern auch die SVO in Teilen liberalisiert.
Im Anschluss an den Vortrag gab es noch die Möglichkeit, Fragen an den Referenten zu stellen. Beim anschließenden Get-together wurde der fachliche Austausch noch intensiv fortgesetzt. Das Fazit der Veranstalter: Im kommenden Jahr wird es wieder einen gemeinsamen Sachverständigentag der beiden Bestellungskörperschaften geben.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständigen >>
News-Beiträge der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständigen >>
Aufsätze und Beiträge der Wettbewerbszentrale aus dem Bereich Sachverständigen >>
ao
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig