Am 1. März 2016 fand in der BMW-Welt in München das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen, Autohäusern sowie Kfz-Verbänden und -Innungen, Prüforganisationen und im Automobilbereich tätige Anwälte.
Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) begrüßte die Teilnehmer zum ersten Expertenforum Automotive Recht und führte durch das Programm. Den Auftakt des EAR machte Mirko Haase (Präsident Berufsverband der Compliance Manager und General Motors Regional Compliance Officer Europe). Er referierte zum Thema „Wettbewerbsrechtlichen Compliance unter Berücksichtigung der Automobilwirtschaft.“ Neben der Compliance in IT-, Technical-, Tax- und zahlreichen anderen Bereichen sei die interessante Frage, ob auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einen eigenen Compliance-Bereich eröffne. Wenn sich Wettbewerbsverstöße in einem Unternehmen ereignen oder gar häufen, dann sei es Aufgabe des Compliance Managers, hier einzugreifen. Denn dann sei – so wie auf dem Display eines Fahrzeugs – ein Fehler im System, der behoben werden müsse, andernfalls das Fahrzeug Schaden nehmen könne.
In dem Vortrag zur Pkw-EnVKV, die durch Dieselgate seit September letzten Jahres eine besondere Brisanz hat, schilderte RA Dr. Andreas Torka (Rittershaus Rechtsanwälte) die Behandlung besonderer Fragestellungen aus unternehmerischer und aus anwaltlicher Sicht. Dabei ging Dr. Torka auch auf die seit Jahren in der Kritik stehende Rechtsverfolgungspraxis selbsternannter Umweltschützer ein und legte deren Geschäftsgebaren offen, so unter anderem das Vorgehen mittels sogenannter Netzabmahnungen. Da stelle sich die Frage, was der wahre Antrieb bei einem solchen Geschäftsmodell sei: Umweltschutz oder die eigene Gewinnmaximierung.
Dem schloss sich der Vortrag von Tobias Pichlmaier (Richter am Oberlandesgericht München, Wettbewerbs- und Kartellsenat) an mit dem Thema „Die Pkw-EnVKV aus richterlicher Sicht – Rechtsmissbrauch“. Denn seit dem Inkrafttreten der Verordnung gebe es vor allem von einem Umweltverband initiierte Rechtsverfolgung im „großen Stil“ mit der Folge, dass die Automobilindustrie und der -handel Millionen von Euro an Vertragsstrafen in den letzten Jahren zahlen mussten. Der Referent legte dar, dass es vor allem Aufgabe der Beklagten sei, umfassend all das darzulegen, was für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers sprechen könne. Hieran mangele es nicht selten in der Praxis, sodass die Gerichte nur in wenigen Fällen ein rechtsmissbräuchliches Handeln bejahen könnten.
Ministerialrat Frank Bonaldo (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) hat in seinem Vortrag die Zukunft der Pkw-EnVKV beleuchtet. Denn sowohl in Brüssel als auch in Berlin sei man zu der Ansicht gelangt, dass eine Novellierung der Pkw-EnVKV notwendig sei. Den nationalen und internationalen Zeitplan hierfür stellte der Referent vor. Es sei allerdings noch nicht abschließend entschieden, ob es auf ein „absolutes“ oder „relatives“ Label hinauslaufe, d. h. welche Nutzwertparameter zukünftig gelten sollen. Das Energielabel werde sicher auch in Zukunft Bestand haben. Auch halte das Ministerium den Aushang mit den entsprechenden Verbrauchs- und Emissionswerten in den Ausstellungsräumen der Hersteller und Händler für notwendig. Ob darüber hinaus noch weitere Informationen wie Stickoxide, Feinstaub, Lärm und andere Parameter künftig angegeben werden müssten, sei noch offen.
RA Dr. Andreas Schabenberger (Menold Bezler Rechtsanwälte) widmete sich in seinem Vortrag den aktuellen Entwicklungen im Designrecht mit Blick auf die Automobilindustrie. Das „Designschutzgesetz“ bietet den Zulieferfirmen und den Herstellern gute Schutzmöglichkeiten gegen Plagiateure und Nachahmer. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis zeigte der Referent, wo die Möglichkeiten, aber auch Schwierigkeiten des Designschutzes in der Automobil- und Zulieferindustrie liegen. Soviel aber sei sicher: Das seit 2013 in Kraft befindliche neue „Designschutzgesetz“ sei schutzrechtsfreundlicher als das „Geschmacksmustergesetz“ aus dem Jahre 2004.
In seinem Referat „Zulässige und unzulässige Veränderungen an im Verkehr befindlichen Fahrzeugen“ nahm Harald Schmidtke (Geschäftsführer Verband der Automobil Tuner) die Zuhörer anhand zahlreicher Praxisbeispiele mit in die Welt des Tunings, die immer unter dem Motto stehen sollte „tune ist safe“; eine Kampagne die auch vom Verkehrsministerium unterstützt werde. Herr Schmidtke legte dar, welche Veränderungen an Fahrzeugen Einfluss auf die Betriebserlaubnis haben und welche insoweit unbedeutend sind. Zudem zeigte er auf, welche Änderungen ab 2018 zu erwarten sind.
Wettbewerbs- und kartellrechtliche Themen folgten: So hat Torsten Hülsken (Wettbewerbszentrale Büro München) zum „Auto des Jahres – Tests, Prüfsiegel, Umfragen und Empfehlungen in der Automobilwirtschaft“ vorgetragen und neben den lauterkeitsrechtlichen Grundsätzen, die vielfach durch die Rechtsprechung entwickelt wurden, diese Themen anhand von Werbebeispielen visualisiert. Dabei ging der Referent unter anderem ein auf „Car of the year“, „Best car”, „Das goldene Lenkrad“, „World car of the year“, “Testsieger” und auch „TÜV geprüft“, „CE“, „GS – geprüfte Sicherheit“.
Die Vortragsreihe beendete Peter Brammen (Wettbewerbszentrale Büro Hamburg) mit seinem Referat „Die Werbung mit Schmierstofffreigaben der OEM – wettbewerbs- und kartellrechtliche Aspekte der Aftermarket GVO.“ Dabei erläuterte er u. a. die unterschiedlichen Problemzonen von einer Original-Freigabe über eine dringende Empfehlung bis hin zur strikten Anweisung mit den daraus resultierenden Konsequenzen. Anhand von Produktumverpackungen zeigte der Referent, welche Wege die Schmierstoffhersteller gehen, um ihre Produkte den Fahrzeughaltern „schmackhaft“ zu machen.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass das Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale einen gelungenen Auftakt hatte und als Branchenveranstaltung im Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz im kommenden Frühjahr eine Fortsetzung finden muss.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.
Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
Büro München
Herr Dr. Andreas Ottofülling
Landsberger Straße 191
80687 München
Tel.: 089-592219
E-Mail: muenchen@wettbewerbszentrale.de
Weiterführende Informationen
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