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Rückblick: Erfahrungsaustausch der Wettbewerbszentrale mit der BaFin

Am 12.07. fand zum zweiten Mal ein Erfahrungsaustausch der Wettbewerbszentrale mir der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt statt.

Im Rahmen der Umstrukturierung der BaFin wurde für die Aufgaben des Verbraucherschutzes im Bereich der Wertpapieraufsicht und des Asset Managements die Abteilung Verbraucherschutz (VBS) gebildet. Diese neue Abteilung hat referatsübergreifend insbesondere die neu der BaFin im Bereich des Verbraucherschutzes zugewiesenen Aufgaben übernommen.

Am 12.07. fand zum zweiten Mal ein Erfahrungsaustausch der Wettbewerbszentrale mir der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt statt.

Im Rahmen der Umstrukturierung der BaFin wurde für die Aufgaben des Verbraucherschutzes im Bereich der Wertpapieraufsicht und des Asset Managements die Abteilung Verbraucherschutz (VBS) gebildet. Diese neue Abteilung hat referatsübergreifend insbesondere die neu der BaFin im Bereich des Verbraucherschutzes zugewiesenen Aufgaben übernommen. Das für Fragen des gesetzlichen Bezeichnungsschutzes, der Werbung und des Wettbewerbsrechts zuständige Referat VBS 1 setzt dabei die langjährige Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale fort, insbesondere wenn es um Verstöße von nicht beaufsichtigten Unternehmen geht.

Um die Zusammenarbeit auch mit der neuen Abteilung der BaFin zu vertiefen, stellte Herr Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich des Finanzmarktes an Hand von Beispielen aus der Praxis die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale vor.

Neben Fällen des Verstoßes gegen den Bezeichnungsschutz wurden auch Fälle irreführender Werbung besprochen, wenn zum Beispiel mit einer Beaufsichtigung durch die BaFin geworben wird, die gar nicht stattfindet. Die Teilnehmer hatten ausführlich Gelegenheit, zu den vorgestellten Fällen aus dem Bereich der Werbung von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern zu diskutieren und Fragen zu stellen (F 5 0541/15).

pbg

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