In einem einstündigen Online-Seminar stellte die Wettbewerbszentrale den Teilnehmenden am 12. März 2025 kurz und kompakt die häufigsten Stolperfallen in der Immobilienwerbung dar. Jennifer Beal, Leiterin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale und unter anderem zuständig für Wettbewerbsfragen aus der Immobilienwirtschaft, richtete ein besonderes Augenmerk auf die rechtssichere Umsetzung von verschiedenen Informationspflichten in Social Media (z.B. Youtube, Instagram, Linkedin), um Abmahnungen zu vermeiden. Zur Veranschaulichung stellte sie sowohl Positiv- als auch Negativbeispiele vor.
Ein weiterer Schwerpunkt des Kompaktseminars lag auf der richtigen Verwendung von Spitzenstellungsaussagen und der wettbewerbskonformen Werbung mit Kundenbewertungen. Auch zur korrekten Angabe von Preisen – sei es für eine zu vermittelnde Immobilie selbst oder zur Höhe der Maklercourtage – wurden Praxistipps gewährt. Zum Abschluss erläuterte Frau Beal die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen in der Kundenakquise, also der werblichen Ansprache per Telefon oder elektronischer Post.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in der Immobilienwirtschaft >>
Zum Jahresbericht 2023, „Kapitel Immobilienwirtschaft“ S. 102 ff. >>
jb
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