Direktmarketingmaßnahmen wie Werbung per E-Mail oder Telefon sind insbesondere aufgrund der geringen Kosten bei Unternehmen beliebt, um gezielte Werbung zu platzieren – sie bergen jedoch aufgrund der strengen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre wettbewerbsrechtliche Fallstricke.
Um Fehler zu vermeiden, hielten Rechtsanwalt Martin Bolm (Büro Hamburg) und Rechtsanwältin Jennifer Beal (Büro Berlin) am 12. Juni 2024 ein Kompaktseminar, bei dem sie den Teilnehmenden nicht nur Grundkenntnisse zum rechtskonformen Marketing vermittelten, sondern auch aktuelle Rechtsprechungshinweise und Praxistipps mitgaben.
Einen besonderen Fokus setzten sie auf diese Aspekte der Direktwerbung:
- Briefwerbung und Briefkastenwerbung, Beachtung von Widerspruchshinweisen
- Telefonwerbung (Abgrenzung B2B und B2C)
- Allgemeine Anforderungen an die Einwilligung in Direktwerbung
- Elektronische Post: E-Mail und Messenger
- Grenzen des Privilegs für E-Mail-Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte und Dienstleistungen
- Bewertungsanfragen
Abgerundet wurde das Online-Seminar mit wichtigen Querhinweisen zur DS-GVO, zum TDDDG und zum AGB-Recht (in Bezug auf Einwilligungsklauseln) sowie mit zahlreichen Praxisbeispielen aus der Arbeit der Wettbewerbszentrale.
jb/mb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig