Am 9. November fand der 9. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale in Frankfurt statt, dieses Mal mit einer kleinen organisatorischen Änderung: Auf vielfachen Wunsch der Teilnehmer gab es bereits am Vorabend die Gelegenheit zu einem gemeinsamen Abendessen. Viele nutzten die Gelegenheit, um andere Teilnehmer kennen zu lernen oder erste Gespräche mit den Referenten zu führen.
Den Gesundheitsrechtstag eröffnete Prof. Dr. David Matusiewicz, Institut für Gesundheit und Soziales, FOM Hochschule mit dem Beitrag zu „Sinn und Unsinn des Wettbewerbs im Gesundheitswesen“. Dabei beleuchtete er insbesondere die Situation der Krankenkassen. Er plädierte für Mehr Mut im Wettbewerb, um „ausgebremste“ Innovation voran zu treiben.
Antje Domscheit vom Bundesversicherungsamt stellte anschließend den Sonderbericht des Bundesversicherungsamts zum Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Das aktuelle Thema Datenschutz wurde aus dem Blickwinkel zweier Branchen beleuchtet:
Andreas Wolf von der Landesärztekammer Hessen stellte dar, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben Ärzte zu beachten haben. Sein Fazit: „Wegen des Datenschutzes sollte man keinen Patienten sterben lassen.“ b>Dr. Bettina Mecking, Apothekerkammer Nordrhein, schilderte in ihrem Beitrag die – oft noch ungeklärten – datenschutzrechtlichen Probleme, mit denen es Apotheker zum Beispiel bei Kundenbindungsprogrammen, der Bestellung von Medikamenten über WhatsApp etc. zu tun haben.
Nach der Mittagspause stellte Christina Kiel von der Wettbewerbszentrale die Risiken und Nebenwirkungen von Influencer Marketing vor. Dr. Timo Kieser, Oppenländer Rechtsanwälte, brachte die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der apothekenrechtlichen Rechtsprechung und schlug einen Bogen von Abgabeautomaten in Apotheken bis hin zu Versandverboten.
Dr. Kerstin Brixius, Kanzlei am Ärztehaus Frehse Mack Vogelsang, analysierte die mit dem Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes geplante Änderung der Arzneimittelpreisverordnung hinsichtlich der Preiskonditionen zwischen Großhandel und Apotheken. Zum Abschluss der Veranstaltung gab Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung zur Frage, welche Pflichten auf den Werbenden nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zukommen.
Moderiert wurde der Gesundheitsrechtstag von Dr. Reiner Münker und Christiane Köber, Wettbewerbszentrale Bad Homburg.
Im nächsten Jahr findet der Gesundheitsrechtstag voraussichtlich am 8. November statt.
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