Am 25. Oktober 2024 fand in Frankfurt am Main der 14. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale statt. Die Veranstaltung bot einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen und Entscheidungen im Gesundheitsrecht. Der Gesundheitsrechtstag diente den Teilnehmenden als wertvolle Plattform, um sich über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu informieren und den Austausch mit Branchenexperten zu pflegen. In praxisnahen Vorträgen beleuchteten die Referenten aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen, die die Branche beschäftigen.
Den Auftakt machte Dr. Timo Kieser von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte mit einem spannenden Vortrag zu dem Apothekenrecht unter dem Titel „Schöne neue Welt? – Von apothekerlosen Apotheken und anderen Kuriositäten“. Darin nahm er nicht nur einen Rückblick auf wichtige Entscheidungen des vergangenen Jahres vor, sondern blickte auch auf die geplante Reform des Apothekenrechts voraus.
Im Anschluss präsentierte Dr. Hans-Jürgen Ruhl, Partner der Kanzlei DANCKELMANN UND KERST, aktuelle Entwicklungen der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung im Gesundheitsbereich und berichtete davon, wie etwa die titelgebende Angabe zu einem Heilmittel „Meine Schmerzen sind einfach weg“ von der Rechtsprechung eingeordnet wird.
Andrea Schmitz vom Verband Pharma Deutschland e.V. beleuchtete die zunehmenden regulatorischen Herausforderungen der Pharmaindustrie. Sie führte die Teilnehmenden durch ein „regulatorisches Dickicht“, das angesichts einer wachsenden Zahl an Vorschriften und damit einhergehender Dokumentationspflichten eine immer größere Bedeutung für die Industrie erhält.
Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen von LIEBENSTEIN LAW widmete sich der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Er erläuterte die komplexen Rahmenbedingungen, unter denen Gesundheitsdaten für Forschung und Industrie genutzt werden dürfen, und die steigenden Anforderungen an Datenschutz und Datenintegrität.
Die Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH zur Arzneimittelwerbung wurden von Prof. Dr. Elmar Mand von der Philipps-Universität Marburg vorgestellt. Er erläuterte, welchen Anpassungsbedarf er angesichts der Rechtsprechung für das deutsche Recht sieht und wie er die erst am Vortag veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH (EuGH, C-517/23 – Apothekerkammer Nordrhein) einordnet.
Ein weiterer Höhepunkt war der Vortrag von Dr. Justine Diebel von H/T Strafverteidiger zu den strafrechtlichen Risiken bei der Verschreibung und Abgabe von Medizinalcannabis. Frau Dr. Diebel verdeutlichte anschaulich, an welchen Stellen sie einen Nachbesserungsbedarf in der Gesetzgebung sieht.
Den Abschluss machte unser Kollege Marvin Dinges, der das Thema Influencer-Marketing und dessen rechtliche Rahmenbedingungen beleuchtete. In einer zunehmend digitalen Welt gewinnen Fragen zur Vermarktung durch Influencer, auch im Gesundheitsbereich, zunehmend an Bedeutung.
Weiterführende Hinweise
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Gesundheit >>
sm/as
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig