Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hält einen zusätzlichen Verbraucherdienst zum Schutz vor rechtswidrigen Dialern (Einwählprogrammen z. B. mit 0190-Nummern) bereit. Auf der Internetseite der Reg TP (www.regtp.de) finden die Verbraucher nun eine Datenbank, die sämtliche registrierten Dialer beinhaltet. Diese Datenbank, in der aktuell 4051 Dialer registriert sind, ist eine weitere Maßnahme der Reg TP im Zusammenhang mit dem am 15. August 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern. „Dieses Serviceangebot der Regulierungsbehörde ermöglicht es dem Verbraucher, selbst zu überprüfen, ob ein Dialer registriert ist und ob somit überhaupt eine Zahlungsverpflichtung durch die Inanspruchnahme dieses Dialers besteht“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP.
„Da unter einer Mehrwertdiensterufnummer“, so Kurth, „in der Regel eine große Anzahl an Dialern betrieben wird, können bei der Datenbankabfrage zusätzlich zu der Rufnummer auch noch die Versionsnummer des Dialerprogramms und dessen Hashwert vom Verbraucher eingegeben werden, um die Suchergebnisse zu optimieren.“
Der Hashwert ist eine Art digitaler Fingerabdruck, der es ermöglicht, eine Datei eindeutig zu kennzeichnen und minimale Veränderungen dieser Datei zu überprüfen. Durch einen Vergleich des Dialer-Hashwerts mit dem Wert, der in der Datenbank der Reg TP gespeichert ist, kann jeder Verbraucher feststellen, ob der Dialer – wie gesetzlich vorgeschrieben – registriert ist. Ein Programm, mit dem sich der Hashwert eines Dialers ermitteln lässt, hält die Reg TP auf ihrer Webseite www.regtp.de zum Download bereit. Die Versionsnummer ist ersichtlich beim Aufruf des Dialerprogramms.
Zu der Dialer-Datenbank (u.a. 0190-Rufnummern) kommen Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung der Regulierungsbehörde vom 24.09.2003
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