Home News Regulierungsbehörde: Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Nummern zeigt Wikung – Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post schaltet fast 400.000 rechtswidrige Dialer ab

Regulierungsbehörde: Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Nummern zeigt Wikung – Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post schaltet fast 400.000 rechtswidrige Dialer ab

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat auf Grundlage des neuen Gesetzes unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen die Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer-Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 zurückgenommen.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemissbrauchsgesetzes unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen die Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer-Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung) zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem Zeitpunkt als registriert galten. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 398.791 Dialer des Anbieters.

„Wir wenden mit dieser Maßnahmen erstmals die Untersagungsbefugnisse des Rufnummernmissbrauchs gesetzlich an und machen deutlich, dass wir nicht hinnehmen werden, dass mittels mangelhafter Einwahlprogramme die Belange von Kunden beeinträchtigt werden. Die Dialer, deren Registrierung jetzt zurückgenommen wird, entsprechen nicht den Mindestanforderungen, die im Hinblick auf Transparenz und Verbraucheraufklärung zu fordern sind. Eine stichprobenartige Kontrolle hat diese Mängel ans Licht gebracht. Wir setzen mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen wird“, sagte der Präsident der Reg TP, Matthias Kurth.
Gleichzeitig wurde die sofortige Abschaltung folgender Rufnummern

(0)190-88 04 60, (0)190-88 04 61 und (0)190-80 56 40

gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen angeordnet, bei dem die genannten Rufnummern geschaltet sind. Es handelt sich dabei um die Rufnummern, über die sich sämtliche betroffenen Dialer einwählten.

Ergänzend wurde angeordnet, dass ab sofort keine Rechnungslegung für diese Rufnummern vorgenommen werden darf. „Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen. Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig, wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur Rechnungslegung verstoßen wird“, so Matthias Kurth.

„Die neuen Regeln zum Rufnummernmissbrauch werden konsequent von uns angewandt und zeigen Wirkung“, kommentierte Kurth diese Entscheidung.

Quelle: Pressemitteilung der Regulierungsbehörde vom 27.10.2003

Weiterführende Links zu diesem Thema

Pressemitteilung Nr. 266 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 28. Oktober 2003

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