Der Startschuss für die Registrierung der Top-Level-Domain (TLD) „.eu“ fällt voraussichtlich noch in diesem Jahr. Ab Dezember 2004 soll ein mehrstufiges Verfahren beginnen, in dem sich Rechtsinhaber ihre Domains noch vor Beginn der allgemeinen Registrierung sichern können. In den ersten zwei Monaten dieser Zeitspanne, einer Vorregistrierungsphase (so genannten „Sunrise Period“), können zunächst die Domains angemeldet werden, die eingetragenen nationalen Marken, Gemeinschaftsmarken, geographischen Herkunftsangaben oder Namen öffentlicher Einrichtungen entsprechen. Ab Februar 2005 beginnt dann die zweite Phase, in der dann auch nicht eingetragene, aber rechtlich geschützte Marken und Bezeichnungen angemeldet werden können. Hierzu zählen unter anderem Geschäftsbezeichnungen, Unternehmens- oder Familiennamen, sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind. Anschließend soll im April 2005 die dritte Phase der Registrierung für die allgemeine Öffentlichkeit stattfinden (so genannte „Landrush Period“).
Mit der Einführung der neuen Endung für Internetadressen will die EU der TLD „.com“ ein europäisches Pendant entgegensetzen. Die Voraussetzungen der Vergabe sind in der Verordnung 874/2004 vom 40.4.2004 festgelegt worden. Danach zählen nur diejenigen Unternehmen und Personen zu den Antragsberechtigten, die in Europa ansässig sind. Die Registrierung selbst erfolgt streng nach dem Prioritätsprinzip („first-come, first-served“). Als zentrale Vergabestelle wird das belgische Konsortium EURid fungieren.
Quelle: Infobrief der Wettbewerbszentrale 33-34/2004
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