Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat seit dem 13.05.2004 auf ihrer Internetseite (www.regtp.de) eine Tabelle veröffentlicht, die von ihr eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen mittels Dialer und durch die rechtswidrige Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern für Angebote z. B. über Telefon oder Fax aufzeigt.
Findet der Verbraucher einen von ihm genutzten Service in der Tabelle mit eingeleiteten Maßnahmen, kann er anhand eines speziellen Vermerks erkennen, wenn keine Zahlungspflicht besteht.
Die meisten Verfehlungen im Internet sind festzustellen beim Angebot von nicht registrierten oder nicht gesetzeskonformen Dialern oder aber bei kostenpflichtigen Dialern, die falsche Rufnummerngassen nutzen.
Bei der Telefonie liegen die meisten Verstöße bei der Überschreitung der Preisobergrenze und fehlender Preisansage.
Bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern kann die Reg TP im Einzelfall die Abschaltung der Rufnummer anordnen, die Rufnummer entziehen, die Rechnungslegung oder das Inkasso untersagen. Es können auch verschiedene Sanktionen gleichzeitig verhängt werden.
Die Tabelle mit den Maßnahmen der Reg TP ist im Internet unter www.regtp.de unter dem Punkt „Missbrauch Mehrwertdienste/Dialer/Suchmaschinen“ mit dem Titel „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch“ zu finden.
Quelle: Pressemitteilung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 13.05.2004
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