Wie in jedem Jahr hat die Wettbewerbszentrale durch Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, anlässlich der 39. BTK-Geschäftsführerkonferenz am 14./15.05.2007 in Münster über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Tierärztewesens berichtet.
Der Vortrag von Rechtsanwältin Köber gab Aufschluss über die Rechtsprechung hinsichtlich der Verwendung der Bezeichnung „Tierklinik“ oder „Tierärztliche Klinik“ in der Werbung. Auch zu der wettbewerbsrechtlich zulässigen bzw. unzulässigen Verwendung des Titels „Diplom“ in Werbeaussagen konnte das Auditorium nützliche Hinweise mitnehmen: Dies betreffe insbesondere Tierheilpraktiker, Tierpsychologen und ähnliche Berufsgruppen, die den Titel häufig in ihrer Werbung verwendeten. Die Wettbewerbszentrale gehe inzwischen in 48 Fällen gegen die unzulässige werbliche Nutzung des Begriffs „Diplom“ vor, erklärte Köber in diesem Zusammenhang.
Mit diesem Vortrag konnte die Wettbewerbszentrale einen weiteren Beitrag zur guten Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e. V. leisten. Interessierten Branchenvertretern steht mit Rechtsanwältin Christiane Köber eine erfahrene Expertin als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Weiterführende Informationen:
Überblick über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Tierärztewesens >>
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