Home News OLG Hamm: Reparatur-Gutscheine als Zugabe zur KFZ-Reparatur eines Kasko-Schadens wettbewerbswidrig

OLG Hamm: Reparatur-Gutscheine als Zugabe zur KFZ-Reparatur eines Kasko-Schadens wettbewerbswidrig

Wird einem Kunden für die Reparatur eines Kasko-Schadens ein Gutschein für einen Folgeauftrag angeboten, so ist dies wettbewerbswidrig, wenn sich die Kasko-Versicherung nicht mit einer solchen Werbung einverstanden erklärt hat. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm mit einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 12.11.2013 – 4 U 31/13).

Wird einem Kunden für die Reparatur eines Kasko-Schadens ein Gutschein für einen Folgeauftrag angeboten, so ist dies wettbewerbswidrig, wenn sich die Kasko-Versicherung nicht mit einer solchen Werbung einverstanden erklärt hat. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm auf Antrag der Wettbewerbszentrale in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 12.11.2013- 4 U 31/13).

Auch wenn Rabatte grundsätzlich zulässig seien, so unterlägen sie einer Missbrauchskontrolle, wenn der Kunde bei Entscheidungen, die er zu treffen habe, auch die Interessen Dritter zu wahren habe. Nach dem Kasko-Versicherungsvertrag ist der Kunde verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden zu mindern und die Kosten der Reparatur niedrig zu halten. Diese vom Kunden geforderte objektive Entscheidung werde durch die versprochenen Gutscheine für Folgeaufträge beeinträchtigt.

Nach der Auffassung des OLG Hamm könnten die Gutscheine den angesprochenen Kunden veranlassen, ein kostengünstigeres Angebots eines Mitbewerbers nicht anzunehmen, um den Gutschein für die Folgereparatur zu erhalten. Nach der Lebenserfahrung bestehe bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung die Bereitschaft, sich gegenüber dem Versicherer insoweit vertragswidrig zu verhalten.

Das Oberlandesgerichts Hamm hat mit diesem Urteil das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen bestätigt.

Weiterführende Hinweise

Pressemitteilung Oberlandesgerichts Hamm vom 06.01.2014 >>
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Az. 4 U 31/13 >>

M 3 0403/11
cb

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