Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem dänischen Unternehmen, das Hühnereier vertreibt, untersagt, auf Eierpackungen mit dem Hinweis „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ zu werben (OLG Celle, Urteil vom 11.11.2021, Az. 13 U 84/20, nicht rechtskräftig). Die Revision wurde nicht zugelassen. Damit bestätigt das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landgerichts Hannover (LG Hannover, Urteil vom 23.11.2020, Az. 13 O 232/19).
Das Unternehmen hatte in Dänemark produzierte Eier in Deutschland vertrieben und auf den Eierpackungen mit der genannten Angabe geworben. In Dänemark müssen die Legehennen-Herden alle zwei Wochen auf Salmonellen getestet werden, während in anderen EU-Ländern eine geringere Kontrolldichte besteht. Die Beklagte argumentierte, dass aufgrund dieser häufigen Tests eine Infektion der Eier nahezu ausgeschlossen sei.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete dies als irreführend. „Nachweislich“ salmonellenfreie Hühner verstehe der Verbraucher dahingehend, dass die Beklagte die Hühner getestet habe und eine Infektion der Eier mit Salmonellen völlig ausgeschlossen sei. Eine Infektion der Hühner konnte unstreitig auch durch Wildvögel zwischen den beiden Tests erfolgen. Der Verbraucher erwarte aufgrund der Aussage aber eine garantierte Salmonellenfreiheit. Durch die Aussage verschaffe sich die Beklagte einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.
Das OLG Celle bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale. Aufgrund der Angabe erwarte der Verbraucher, dass die Eier von Hühnern stammten, deren Salmonellenfreiheit zum Zeitpunkt des Eierlegens oder jedenfalls vor dem Inverkehrbringen der Eier jeweils durch einen Test nachgewiesen sei. Dies sei nicht der Fall, sodass die Werbung irreführend und wettbewerbswidrig sei. Auch die Tatsache, dass die Angabe nicht auf einem vorgedruckten Etikett, sondern auf dem jeweils individuellen Etikett der Packung befinde, bestärke diese Erwartung.
Für den Verbraucher bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass lediglich alle zwei Wochen Salmonellentest durchgeführt würden. Auch würden nicht die einzelnen Hühner, sondern die Herde getestet. Der durchschnittlich informierte Verbraucher habe keine konkreten Kenntnisse darüber, welche Testverfahren in Bezug auf Salmonellen bei der Eierproduktion eingesetzt würden. Er mache sich daher in der konkreten Verkaufssituation keine Gedanken darüber, ob das Versprechen unrealistisch und die Aussage anders gemeint sein könnten.
Die Beklagte hatte zudem vorgetragen, dass sie im Falle eines positiven Tests die entsprechenden Eier rechtzeitig zurückholen könne. Auch dies überzeugte das OLG jedoch nicht. Auch dann sei die Aussage unzutreffend und irreführend. Die zurückgeholten Eier wären dann gerade mit Salmonellen infiziert.
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