Home News Oberlandesgericht Düsseldorf: Salmiak-Lakritze, die nur für Erwachsene geeignet sind, dürfen auf der Verpackung nicht den Eindruck erwecken, ebenfalls für Kinder geeignet zu sein

Oberlandesgericht Düsseldorf: Salmiak-Lakritze, die nur für Erwachsene geeignet sind, dürfen auf der Verpackung nicht den Eindruck erwecken, ebenfalls für Kinder geeignet zu sein

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 09.06.2009 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorfs, die es Haribo untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in einer Tüte zu vertreiben, die die Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und den Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite abbilden, wenn

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 09.06.2009 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorfs, die es Haribo untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in einer Tüte zu vertreiben, die die Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und den Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite abbilden, wenn die Lakritze aufgrund des Salmiakgehalts von über zwei Prozent nicht für Kinder geeignet sind. Die Irreführung wird nach Auffassung des Gerichts nicht dadurch beseitigt, dass auf der Vorderseite der Verpackung der nicht sonderlich auffällige Hinweis „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“ steht.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet hat Haribo inzwischen den Salmiakgehalt der Lakritze auf unter zwei Prozent verändert und die Tüte umgestaltet. Jetzt sind auf der Tüte eine Windmühle und ein Schiff abgebildet.

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.06.2009, Aktenzeichen I-20 U 11/09

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.06.2009 >>

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de