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Neues EU-Bio-Logo

Ab dem 01.07.2010 besteht für vorverpackte ökologische Lebensmittel die Pflicht, das nachfolgend abgebildete neue EU-Bio-Logo zu verwenden.

Ab dem 01.07.2010 besteht für vorverpackte ökologische Lebensmittel die Pflicht, das nachfolgend abgebildete neue EU-Bio-Logo zu verwenden.

Bio-Logo

Das EU-Bio-Logo ist von der Europäischen Kommission am 31.03.2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 271/2010 vom 24.03.2010 im Amtsblatt veröffentlicht worden (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:084:0019:0022:DE:PDF). Die Verordnung gilt ab dem 01.07.2010.

Für bestehende Vorräte von Erzeugnissen und für Verpackungsmaterial sind Übergangsfristen vorgesehen. Vorräte von Erzeugnissen, die vor dem 01.07.2010 produziert, verpackt oder gekennzeichnet wurden, können so lange weiter in den Verkehr gebracht werden, bis die Vorräte aufgebraucht sind. Stichtag für das Verpackungsmaterial ist der 01.07.2012.

Neben der Pflichtkennzeichnung mit dem neuen EU-Bio-Logo dürfen auch weiterhin zusätzlich das deutsche Bio-Logo sowie private Logos verwendet werden.

Im gleichen Sichtfeld mit dem EU-Bio-Logo muss die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle angegeben werden. Unter der Codenummer ist der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe aufzuführen. Je nach dem in welchem Land die Ausgangsstoffe erzeugt worden sind, sind folgende Angaben möglich: „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Nur für den Fall, dass alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe aus ein und demselben Land stammen, kann die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ durch das jeweilige Land ersetzt werden.

Die genauen Vorgaben zur Verwendung des neuen Logos in bunt oder in schwarz/weiß sowie zur Größe sind dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 271/2010 zu entnehmen.

Da das neue EU-Bio-Logo bereits jetzt verwendet werden darf, ist betroffenen Unternehmen zu empfehlen, die eigenen Bio-Produkte im Rahmen der nächsten Änderung der Produkte bereits mit dem neuen Logo zu versehen. So spart man sich eine erneute Umstellung der Produkte nach dem Ablauf der Übergangsfristen. Bei neu in den Markt eingeführten Produkten ist das EU-Bio-Logo bereits ab dem 01.07.2010 Pflicht.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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