Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat auf ihrer Internetseite www.regtp.de eine neue Suchmaschine zu (0)190er Rufnummern eingestellt. Damit können Verbraucher nun leichter den Netzbetreiber zu einer (0)190er Rufnummer finden. Sie können dadurch schneller, ihre Rechte nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) durchzusetzen. Nach Paragraph 13a TKV sind die Netzbetreiber verpflichtet, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur zukünftigen Unterbindung von Rechtsverstößen bei einer missbräuchlichen Nutzung einer (0)190er Rufnummer zu ergreifen. Da Endanbieter mit ihren (0)190er Rufnummern vielfach den Netzbetreiber wechseln, war bisher die Suche nach dem aktuellen Netzbetreiber sehr aufwendig. Der mit der Suchmaschine gefundene Netzbetreiber kann den Verbrauchern auch auf Grund seiner direkten Vertragsbeziehung den Endanbieter der Rufnummer nennen. An diesen können sich die Verbraucher dann mit ihren Fragen oder Beschwerden direkt wenden.
Die Suchmaschine findet sich auf der Seite www.regtp.de , unter dem Punkt „Nummernverwaltung“ und dem Unterpunkt „0190/0900 Premium Rate-Dienste“.
Eine vergleichbare Suchmaschine zu den (0)900er Rufnummern soll in Kürze. folgen
Quelle: Pressemitteilung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 21.05.2003
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Bremen: Werbung für angebliche Solarpflicht irreführend
-
Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen
-
Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein nicht nur aus Nahrungsergänzungsmitteln bestehendes Darmsanierungsprogramm
-
Neues „Recht auf Reparatur“: EU-Regelung soll Nachhaltigkeit und Ökodesign von Produkten fördern
-
LG Koblenz definiert wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks