Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat auf ihrer Internetseite www.regtp.de eine neue Suchmaschine zu (0)190er Rufnummern eingestellt. Damit können Verbraucher nun leichter den Netzbetreiber zu einer (0)190er Rufnummer finden. Sie können dadurch schneller, ihre Rechte nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) durchzusetzen. Nach Paragraph 13a TKV sind die Netzbetreiber verpflichtet, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur zukünftigen Unterbindung von Rechtsverstößen bei einer missbräuchlichen Nutzung einer (0)190er Rufnummer zu ergreifen. Da Endanbieter mit ihren (0)190er Rufnummern vielfach den Netzbetreiber wechseln, war bisher die Suche nach dem aktuellen Netzbetreiber sehr aufwendig. Der mit der Suchmaschine gefundene Netzbetreiber kann den Verbrauchern auch auf Grund seiner direkten Vertragsbeziehung den Endanbieter der Rufnummer nennen. An diesen können sich die Verbraucher dann mit ihren Fragen oder Beschwerden direkt wenden.
Die Suchmaschine findet sich auf der Seite www.regtp.de , unter dem Punkt „Nummernverwaltung“ und dem Unterpunkt „0190/0900 Premium Rate-Dienste“.
Eine vergleichbare Suchmaschine zu den (0)900er Rufnummern soll in Kürze. folgen
Quelle: Pressemitteilung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 21.05.2003
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig