Anfang dieser Woche hat der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments (EP) die geplanten neuen Regeln zur Fernsehwerbung passieren lassen. Diese sollen nicht nur minimale Regeln für Internet-Fernsehen wie den Schutz von Minderjährigen einführen, sondern vor allem auch den gesetzlichen Rahmen für Fernsehwerbung neu gestalten. Product Placement soll zwar auch weiterhin generell verboten sein, jedoch dürfen die Mitgliedsstaaten Ausnahmen erlauben.
Verboten bleiben soll Product Placement aber generell in Nachrichten, Kindersendungen, Dokumentarfilmen und Ratgeber-Sendungen. Soweit Product Placement in den Mitgliedstaaten nach den Vorgaben der Richtlinie gestattet ist, muss die betreffende Sendung nach dem Vorschlag des EP jeweils zu Beginn und am Ende und nach jeder Werbepause entsprechend gekennzeichnet werden.
Werbepausen sollen künftig alle 30 Minuten, z. B. im Rahmen von Fernsehfilmen, erlaubt sein. Die maximale Werbezeit beträgt nach den neuen Regeln 12 Minuten pro Stunde. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten darauf hinwirken, dass Mediendienstleister einen Verhaltenskodex in Bezug auf Werbung gegenüber Kindern entwickeln, so dass z. B. keine an Kinder gerichtete Werbung für Junk Food ausgestrahlt wird.
Die endgültige Entscheidung zur EU-Fernsehrichtlinie soll am 29. November 2007 im Europäischen Parlament in zweiter Lesung fallen. Sie könnte dann noch Ende 2007 im EU Official Journal veröffentlicht werden. Die neue Richtlinie soll dann die bisher geltende Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 ablösen.
Quelle und weiterführende Informationen:
Mitteilung des Europäischen Parlaments vom 13.11.2007 >>
Vorschlag der EU-Kommission vom 24.05.2007 „Amended Television without frontiers directive“ >>
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