Home News Neue Muster-Widerrufsbelehrung tritt zum 01.04.2008 in Kraft

Neue Muster-Widerrufsbelehrung tritt zum 01.04.2008 in Kraft

Heute hat das Bundesjustizministerium das Inkrafttreten der Änderungen zur BGB-Informationspflichten-Verordnung angekündigt: Nach langem Warten wird nun eine korrigierte Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) zum 01.04.2008 in Kraft treten.

Heute hat das Bundesjustizministerium das Inkrafttreten der Änderungen zur BGB-Informationspflichten-Verordnung angekündigt: Nach langem Warten wird nun eine korrigierte Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) zum 01.04.2008 in Kraft treten.

Mit der Neufassung ist die Hoffnung verbunden, dass nun die seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Wirksamkeit der Belehrung beseitigt wird. Insbesondere zwei Hauptkritikpunkte haben bei der Änderung Beachtung gefunden:

Die neue Fassung verzichtet auf die geplanten umfangreichen Anhänge, so dass die Belehrung deutlich kürzer wird. Für die Verwendung der bisherigen Musterbelehrungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2008, damit den Unternehmen ausreichend Zeit bleibt, ihre Muster umzustellen.

Zugleich soll die Belehrung, die bis jetzt in Form einer Verordnung besteht, in einem zweiten Schritt in Gesetzesform gefasst werden. Dies hätte den Vorteil, dass sie nicht mehr von jedem Gericht für unwirksam erklärt werden könnte. Ein Wettbewerbsverstoß könnte dann auch nicht mehr mit der Verwendung eines fehlerhaften Musters begründet werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist Meldungen zufolge für den kommenden Sommer geplant.

Quelle und weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 12.03.2008 >>

Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGBl. Jahrgang 2008, Teil I Nr. 8 vom 12. März 2008) >>

News der Wettbewerbszentrale vom 24.08.2006 „Turbulenzen um Fernabsatz-Widerrufsfrist und Belehrung: Entscheidungen des KG Berlin, OLG Hamburg und LG Halle“>>

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