Das Bundesministerium der Justiz hat auf seiner Homepage die Neufassung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) in der seit dem 1.9.2002 geltenden Fassung veröffentlicht. Die BGB-InfoV regelt u.a. die Informationspflichten der Unternehmer beim Abschluss von Verbraucherverträgen, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, sowie die Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Kreditinstituten. In der Anlage sind Muster eines Sicherungsscheins für Pauschalreisen und für eine Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung beigefügt. www.bmj.bund.de/images/11489.pdf
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig