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Neue Eierkennzeichnungs-Pflicht

Seit dem 1. Januar ist die EU-Verordnung zur Kennzeichnung der Eier in Kraft.

Seit dem 1. Januar ist die EU-Verordnung zur Kennzeichnung der Eier in Kraft. Danach muss jedes Ei der Güteklasse A mit einem Erzeugercode gestempelt werden und auch auf der Verpackung muss die Haltungsform für diese Eier angegeben werden. EU-weit informiert der Stempel über die Herkunft der Eier und die Haltungsform der Hennen.

Die Kennzeichnung bietet Klarheit darüber in welcher Haltungsform, in welchem Mitgliedstaat, in welchem Betrieb und in welchem Stall das angebotene Ei erzeugt wurde. Der Erzeugercode besteht aus Ziffern und Buchstaben. Die erste Ziffer gibt Auskunft über die Hennenhaltung. Die Ziffer 0 steht für ökologische Erzeugung, 1 für Freiland-, 2 für Boden- und 3 für Käfighaltung. Die Buchstaben nach dem Bindestrich geben Auskunft über das Herkunftsland: z.B. DE für Deutschland; AT für Österreich, BE für Belgien, NL für Niederlande. Mit den restlichen Ziffern kann der Herstellerbetrieb identifiziert werden. Ein Bild darüber, was der Stempel genau bedeutet erhalten Sie hier.

Lediglich Eier, die vom Erzeuger direkt auf der Hofstelle, auf einem öffentlichen Markt oder an der Haustür unverpackt abgegeben werden, brauchen keinen Stempel zu tragen. Die Ausnahme der Direktvermarkter auf öffentlichen Märkten gilt nur bis zum 30. Juni 2005. Danach müssen auch diese Eier gestempelt sein.

Eier aus Drittstaaten, die keine den EU-Regelungen vergleichbaren Haltungsanforderungen haben, müssen auf dem Ei mit dem Herkunftsland und der Angabe „Nicht-EU-Norm“ gekennzeichnet werden

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 02.01.2004

Weiterführende Links zu diesem Thema

Ausführlicher Informationen über die Eierkennzeichnung erhalten Sie auf der Informationsseite www.freiheit-schmeckt-besser.de des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

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