Home News Nationale und europäische Regulierungen bringen trotz Liberalisierung des Wettbewerbsrechts Rechtsunsicherheit bei Unternehmen

Nationale und europäische Regulierungen bringen trotz Liberalisierung des Wettbewerbsrechts Rechtsunsicherheit bei Unternehmen

Innerhalb der deutschen Wirtschaft wächst die Rechtsunsicherheit trotz liberalisiertem Wettbewerbsrecht – so lautet das Resümee der Wettbewerbszentrale im Jahresbericht 2006, der am 8. Mai 2007 in Bad Homburg anlässlich der Mitgliedertagung vorgelegt wurde.

– Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2006 vor: Beratungsbedarf der Unternehmen stark gestiegen / Liberalisierung des Wettbewerbsrechts in der Praxis spürbar / Konzentration auf Mitgestaltung des Rechtsrahmens auf europäischer Ebene –

Innerhalb der deutschen Wirtschaft wächst die Rechtsunsicherheit trotz liberalisiertem Wettbewerbsrecht – so lautet das Resümee der Wettbewerbszentrale im Jahresbericht 2006, der am 8. Mai 2007 in Bad Homburg anlässlich der Mitgliedertagung vorgelegt wurde.

„Die Liberalisierung des Wettbewerbs durch die Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) von 2004 ist nach wie vor spürbar, dennoch steigt die Zahl der Anfragen nach Rechtsberatung bei der Wettbewerbszentrale stetig“, fasste Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, die Entwicklung der Arbeit 2006 zusammen. Trotz des Wegfalls von Beschwerden zum Rabattgesetz und der Zugabenverordnung, die mit der Reform des UWG einherging, sei die Anzahl der bearbeiteten Beratungsanfragen und Beschwerden mit über 22.400 im Jahr 2006 (Vorjahr: 23.832) nahezu konstant geblieben.

Feststellen ließen sich zwei gegenläufige Entwicklungen: Der Bundesgerichtshof verschaffe den Unternehmen aus dem Gedanken der Marktfreiheit heraus mit klar liberalisierenden Urteilen mehr Werbefreiraum. Andererseits werden seit einigen Jahren im Zuge der Bestrebungen der Europäischen Union für einen harmonisierten (Binnenmarkt) Verbraucherschutz zahlreiche neue, branchenspezifische Regelungen und Verordnungen installiert, die von den Marktteilnehmern umzusetzen sind. „Das spiegelt sich in umfangreichen Informations- und Gestaltungspflichten, Marktverhaltensregeln sowie Kennzeichnungspflichten für Produkte und Dienstleistungen wider“, so Dr. Münker. Die Vielzahl der zum Teil schlecht aufeinander abgestimmten Einzelregelungen in unterschiedlichen Gesetzen, unklare Normen und unterschiedliche Gerichtsentscheidungen erschwerten es auch gutwilligen Unternehmen, den Überblick zu behalten. Rechtsstreitigkeiten wegen Verstößen gegen derartige Marktverhaltensregeln nähmen daher zu.

Die Wettbewerbszentrale als Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft unterstützt hier mit verstärkten Informationsdiensten, Fortbildung und Beratung. Durch zahlreiche Musterverfahren beim Bundesgerichtshof setzt sie sich für Rechtsklarheit und fairen Wettbewerb ein.

Allein im Jahr 2006 konnte die Wettbewerbszentrale mit dem Abschluss von zehn Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) zu mehr Rechtsklarheit beitragen und 600 neue Gerichtsverfahren einleiten, die zu mehr Rechtssicherheit im Wettbewerb führen werden.

Besonders wichtig sei, dass der europäische und der nationale Gesetzgeber die Vielzahl der Vorschriften verringere und den Rechtsrahmen für den Wettbewerb durch sinnvolle Zusammenfassung von Mehrfachregulierungen vereinfache. „Wir setzen uns hier klar für einfache, aber wirksame Spielregeln ein und bringen die Kompetenz und Erfahrung sowie Neutralität der Wettbewerbszentrale verstärkt in den politischen Prozess ein“ erklärte Münker weiter. Und mit Blick auf einige in jüngster Zeit erhobenen Forderungen nach Verschärfung der Werbevorschriften betonte er: „Nicht für jedes Problem muss gleich ein neuer Paragraph geschaffen werden. Wir verfügen über Staatsanwaltschaften, Straf- und Ordnungsvorschriften, zahlreiche behördliche Eingriffmöglichkeiten und zivile Klagemöglichkeiten im Wettbewerb. Dies gilt es stufenweise und spürbar einzusetzen, bevor wieder reguliert wird.“

Im internationalen Vergleich nehme Deutschland mit dem Modell der Selbstkontrolle durch die Wettbewerbszentrale nach wie vor eine Vorreiterrolle ein. Der Weg der Zivilklage habe sich in der Vergangenheit als erfolgreicher Mechanismus des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzes bewährt. Großbritannien sei derzeit auf dem Weg, ebenfalls derartige private Rechtsverfolgung zu ermöglichen. „Nicht jeder Rechtsverstoß muss von Behörden verfolgt werden“, erklärte Münker. Dies habe auch die EU-Kommission erkannt und den zuständigen Behörden in Europa ermöglicht, Beschwerden über Verbraucherverstöße an die Wettbewerbszentrale weiterleiten zu lassen.

Mit den vier Tätigkeitssäulen Mitgestaltung des Rechtsrahmens, Informationsdienstleistung, Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung setzt die Wettbewerbszentrale auf zeitgemäße Regulierung, Prävention und unbürokratische Konfliktlösungen im Wettbewerb zugunsten der Unternehmer und der Verbraucher. Damit sieht sie sich für die künftigen Aufgaben im europäischen Umfeld gut gerüstet.

Medienkontakt:
Wettbewerbszentrale
RAin Ulrike Blum
Koordination Pressearbeit
Telefon: 06172/ 121540
Fax: 06172/ 84422
E-Mail: presse@wettbewerbszentrale.de

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