Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Lander (Datenschutzkonferenz – DSK) hat zu der zwei Tage alten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern (Rs. C-210/16; wir haben über das Urteil vom 05.06.2018 hier >> berichtet) eine Entschließung veröffentlicht.
In ihrer Entschließung weist die DSK darauf hin, dass nun dringender Handlungsbedarf für die Betreiber der Fanpages bestehe. In dem Papier nennt die DSK konkrete Einzelpunkte, welche Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil insbesondere in Bezug auf die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) festgeschriebenen Betroffenenrechte wie auch Informationspflichten zu beachten sind.
Die Entschließung der Datenschutzkonferenz ist abrufbar im Internetangebot der Bundesbeautfragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Weiterführende Informationen
cki
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Hamburg: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reisebeginn benachteiligt Verbraucher
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter
-
Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet mehrere Angebote von Dubai-Schokolade