Wegen unzulässiger Sterne-Kennzeichnungen bei Hotels hat die Wettbewerbszentrale erste Gerichtsbeschlüsse erwirkt, in denen auf ihren Antrag hin Ordnungsgelder gegen Hotelbetreiber verhängt wurden. Diese hatten Gerichtsurteile missachtet, in denen die Werbung mit Sterne-Symbolen ohne zugrundeliegende gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung bei Androhung von Ordnungsmitteln untersagt wurde.
So verhängte das Landgericht Dessau-Roßlau ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 Euro gegen einen Hotelbetreiber, der trotz rechtskräftiger Verurteilung auf seiner eigenen Internetseite erneut mit Sterne-Symbolen geworben hatte, obwohl er nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügte (Beschluss vom 01.11.2017, Az. 3 O 15/17). Das Landgericht Münster verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen eine Hotelbetreibergesellschaft, die auf ihrer eigenen Internetseite weiterhin unberechtigterweise unter bildlicher Wiedergabe der offiziellen DEHOGA-Plakette geworben hatte (Beschluss vom 11.01.2018, Az. 022 O 19/17, nicht rechtskräftig).
„Hotelbetriebe, die rechtskräftig zur Unterlassung einer unzulässigen Sterne-Werbung verurteilt wurden, müssen dafür sorgen, dass die Werbung auch tatsächlich entfernt oder geändert wird“, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in einer Bewertung der Gerichtsentscheidungen. „Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Strafen.“, so Schönheit weiter.
Im Jahr 2017 wurden der Wettbewerbszentrale insgesamt 409 Fälle mit sogenannten „Sterne-Mogeleien“ gemeldet. In insgesamt 106 Fällen hat die Wettbewerbszentrale Gerichtsverfahren wegen irreführender Werbung eingeleitet.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.
Pressekontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
Hans-Frieder Schönheit
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172-121515
E-Mail: schoenheit@wettbewerbszentrale.de
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