Zum 31.12.2010 ist der Modellversuch 2. Fahrausbildungsphase mit dem Fortbildungsseminar für Fahranfänger bundesweit ausgelaufen. So genannte „FSF-Seminare“ können also von den Fahrschulen nicht mehr durchgeführt und damit auch nicht mehr beworben werden.
Sowohl aus Flyern, aus Zeitungsanzeigen, aber auch aus den Internetauftritten der Fahrschulen müssen daher Hinweise auf die Durchführung der Seminare entfernt werden. Dies sollte schnellstmöglich geschehen, damit nicht der Eindruck entsteht, als könnten die Kurse zur Probezeitverkürzung in einzelnen Fahrschulen noch durchgeführt werden.
Kontakt:
Wettbewerbszentrale, Büro Bad Homburg
Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg
Telefon: (0 61 72) 12 15 18
Telefax: (0 61 72) 8 44 22
E-Mail: breun-goerke@wettbewerbszentrale.de
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: Online-Veranstaltung zum BGH-Urteil „klimaneutral“ und künftiger Regulierung von Green Claims
-
BGH untersagt Werbung mit „klimaneutral“ – Wettbewerbszentrale setzt sich mit Forderung nach Erläuterung von Green Claims durch
-
LG München I: Kündigungsformular hinter Login ist unzulässig
-
Update: „Ärzte-Siegel“-Verfahren der Wettbewerbszentrale beim OLG München – Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben
-
EuGH entscheidet im Verfahren der Wettbewerbszentrale: Keine Werbung für Desinfektionsmittel mit „hautfreundlich“