Home News MiFID tritt am 1.11.2007 in Kraft – Finanzdienstleister müssen sich auf Änderungen einstellen

MiFID tritt am 1.11.2007 in Kraft – Finanzdienstleister müssen sich auf Änderungen einstellen

Am 1. November 2007 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz – FRUG) in Kraft. Wie der Name des Gesetzes schon sagt, wird damit die europäische Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (englisch: Markets in Financial Instruments Directive, kurz: MiFID) in deutsches Recht umgesetzt.

Am 1. November 2007 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz – FRUG) in Kraft. Wie der Name des Gesetzes schon sagt, wird damit die europäische Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (englisch: Markets in Financial Instruments Directive, kurz: MiFID) in deutsches Recht umgesetzt.

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein umfassendes Regelungswerk für Finanzdienstleistungen im europäischen Wirtschaftsraum. Zweck der Richtlinie sind zum Einen die Verbesserung des Anlegerschutzes durch umfassendere Informationspflichten, Wohlverhaltensregeln und Organisationspflichten. Zum Anderen sollen die neuen Regelungen zu einer höheren Markttransparenz und damit einhergehend zu mehr Wettbewerb zwischen den Wertpapierunternehmen führen. Gleichzeitig soll die Integration der europäischen Bank- und Börsenlandschaft gefördert werden.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen sich Wertpapierunternehmen auf eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen im Geschäft mit Finanzinstrumenten einstellen wie z. B.:

  • Weisungslose Kundenaufträge sind im Wege der „Best Execution“ auszuführen.
    Dabei sind Finanzdienstleister verpflichtet, jene Ausführungsplätze auszuwählen, auf denen für ihre Kunden das beste Ergebnis in Bezug auf Kosten, Ausführungswahrscheinlichkeit und Schnelligkeit der Ausführung darstellbar ist.
  • Die Finanzmarktgeschäfte müssen dabei so dokumentiert und archiviert werden, dass die Einhaltung der Best Execution und anderer MiFID-Bestimmungen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden kann.
  • Die Wertpapierunternehmen sind verpflichtet, Vorteile bei der Vermittlung eines Geschäfts dem Kunden offen zu legen. Betroffen sind in erster Linie Bestandsprovisionen und Retro-Provisionen (Kick-backs).

Ziel der Richtlinie ist, regulatorische Unterschiede der nationalen Systeme zu beseitigen und damit Rechtsuntersicherheiten und potentielle rechtliche Risiken bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu verringern.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich weit vorangeschritten (MiFID-Umsetzung – aktueller Stand). Deutschland hat nach nur wenigen Monaten Konsultationszeit im Mai 2007 das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Damit blieb den Wertpapierdienstleistern bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ein Zeitraum von fünf Monaten, um die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen. Aus diesem Grunde hat sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu entschieden, die Kontrolle über die Umsetzung mit „Augenmaß“ zu überwachen vgl. BaFinJournal 07/07, S. 11. Auch die Wettbewerbszentrale wird Verstöße gegen die MiFid unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten erst ab Januar 2008 in förmlichen Verfahren aufnehmen.

Weiterführende Informationen:

Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente >>

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz – FRUG >>

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
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