Das Landgericht München hat heute nach mündlicher Verhandlung durch Versäumnisurteil entschieden, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind (Az. 17 HK O 1734/19).
In dem konkreten Fall ging es um die Firma Fivestar Marketing aus Belize (Südamerika), die positive Bewertungen für z. B. Händler, Ärzte und auch Hoteliers zum Kauf anbietet. Diese Bewertungen erscheinen dann bei den jeweiligen Hotels und Gaststätten auf Buchungportalen wie Holidaycheck. Das Urlaubsportal sah diese Bewertungen als unlauter an und verklagte das Unternehmen nach erfolgloser Abmahnung.
Das LG München entscheidet zugunsten des Hotelportals und kommt zu dem Ergebnis, dass Fivestar keine positive Online-Rezensionen anbieten darf, denen kein tatsächlicher Aufenthalt des Bewerters zu Grunde liegt. Fivestar muss zudem Auskunft darüber erteilen, von wem die jeweiligen Bewertungen stammen und dafür Sorge tragen, dass die Fake-Bewertungen gelöscht werden.
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtskraft hängt davon ab, ob Berufung eingelegt wird (§§ 511 ff. ZPO).
Quellen
Artikel in der FAZ vom 14.11.2019 >> (aus dem Internetangebot der FAZ)
Terminhinweis des LG München vom 08.11.2019 >> (aus dem Internetangebot des LG München)
Beitrag tagesschau.de vom 14.11.2019 >> (aus dem Internetangebot tagesschau.de)
Beitrag Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2019 >> (aus dem Internetangebot der Süddeutsche Zeitung)
cb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
-
Rückblick: Internationaler Kongress der Liga in London
-
Landgericht Mainz zur Assoziation von „After Party Shots“ mit einem Alkoholkater